14.07.2010
Rubrik: Sparten

Mit dem Auto im Ausland unterwegs

Grünes Licht mit grüner Versichertenkarte

In der EU gelten von Land zu Land unterschiedliche Kfz-Haftungsregeln und Kfz-Versicherungsbestimmungen. Dies führte dazu, dass Schadenssummen bei Unfall möglicherweise größer als die Versicherungssummen waren. Aus unter anderem diesem Grund wurde die grüne Versichertenkarte eingeführt.


Wollte der Versicherte mit dem Auto im Ausland Urlaub machen, musste er eine entsprechende Versicherungsdeckung nachkaufen. Damit die Urlaubsfreude nicht getrübt und der grenzüberschreitende Verkehr erleichtert wird, gibt es die grüne Versichertenkarte.

Die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr, wegen ihrer Farbe auch grüne Versichertenkarte genannt, bestätigt den bestehenden Kfz-Versicherungsschutz und kann bei Unfall die Schadenabwicklung vereinfachen. Allerdings ist sie inzwischen in einigen Ländern, z. B. Italien oder Spanien, nicht mehr notwendig, da das Autokennzeichen als Versicherungsnachweis gilt. Daher wird sie nur noch auf Anfrage ausgestellt.

Im Schadensfall können deutsche Autofahrer das Deutsche Büro Grüne Karte (DBGK) wie einen Haftpflichtversicherer in Anspruch nehmen. Die Schadenabwicklung wird dann an ein Versicherungsunternehmen übertragen.

Ursprünglich galt die grüne Versichertenkarte nur für 13 Staaten. Mittlerweile ist sie in sämtlichen EU-Staaten und einigen Nicht-EU-Staaten gültig. Laut dem DBGK nehmen 45 Länder an dem Grüne-Karte-System teil.

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