23.04.2010
Rubrik: Sparten

entspannter Urlaub

Versicherungsschutz im Urlaub

In absehbarer Zeit beginnt für die meisten Menschen der wohlverdiente Sommerurlaub. Ob es eine Reise zur Fussballweltmeisterschaft in Südafrika wird, ein Besuch bei Bekannten in Italien ansteht oder der Urlaub in heimischen Gefilde verbracht wird - damit die "schönste Zeit des Jahres" ungetrübt genossen werden kann, sollte einiges beachtet werden.


Welche Versicherung kann Ihnen in welchem Fall helfen? Zahlt die gesetzliche Kasse alle Impfungen? Muss mein Gepäck extra versichert werden?
Solchen und ähnlichen Fragen widmet sich dieser Beitrag.

Hausratversicherung

Der langersehnte Urlaub wird schnell zur Belastungsprobe, wenn das Gepäck den Urlaubsort nicht oder beschädigt erreicht.
In den meisten Fällen sind Gepäckstücke über eine gute Hausratversicherung abgedeckt. Doch auch hier sind "Fallstricke" zu beachten:
Einige Versicherer schließen Diebstähle aus, sofern sie nicht mit Drohungen oder Gewaltanwendung verbunden sind.
Einige Anbieter übernehmen bei einfachen Diebstählen oder Trickdiebstahl keine Leistungen.

Andre Versicherungsgesellschaften übernehmen auch die Rückreisekosten, wenn z.B. während der Abwesenheit zu Hause eingebrochen wurde.

private Unfallversicherung

Ereignen sich Unfälle in der Freizeit, ist man nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.

Eine private Unfallversicherung steht für die finanziellen Folgen eines Unfalls ein - auch wenn sich dieser im Ausland ereignet hat.
Besondere Beachtung verdienen die Zusatzleistungen eines Unfallversicherers, z.B. Vermittlung von Dolmetschern oder die Benachrichtigung von Angehörigen.

private Auslandskrankenversicherung

Ohne Nachweis einer privaten Auslandskrankenversicherung ist schon die Einreise in einige Länder nicht möglich (z.B. verlangt Kuba einen solchen Nachweis ab 01.05.2010).
Besonders zu beachten ist dabei, dass ein Krankenrücktransport in ausreichender Höhe vereinbart wird.

Innerhalb der Europäischen Union und in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, gilt auch Versicherungsschutz durch die gesetzliche Kassen.
Allerdings werden nur die Beträge für Behandlungen übernommen, die bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären. Die z.T. erhebliche Kostendifferenz muss der Patient dann aus eigener Tasche aufbringen.

Impfschutz vor Reiseantritt

Alle gesetzlichen Kassen müssen die Kosten für medizinisch notwendige Impfungen, z.B. Diphtherie, Wundstarrkrampf oder Kinderlähmung übernehmen.
Viele Kassen zahlen auch die von der "Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts" empfohlenen Reiseimpfungen.

Ob die eigene Krankenkasse auch darüber hinaus z.B. Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME) bezahlen, sollte unbedingt erfragt werden.

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