10.03.2010
Rubrik: Sparten

Krank im Ausland

Wenn einer eine Reise tut,

...dann sollte er sich über eine Auslandskrankenversicherung Gedanken machen. Zu allererst ist zu überlegen, ob eine separate Auslandskrankenversicherung notwendig ist. In der Regel besteht zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen und den verschiedenen Ländern zumindest innerhalb der Europäischen Union ein Sozialversi-cherungsabkommen. Dabei gilt aber zu berücksichtigen, ob der Versicherungsschutz tatsächlich ausreicht.


Auch wer privat krankenversichert ist, dürfte in EU-Ländern keinerlei Probleme mit dem Versicherungsschutz haben. Allerdings sollte man auf die Höhe des Krankentage-gelds achten.
Schwieriger wird es für denjenigen, der sich außerhalb der europäischen Grenzen aufhalten will. In diesem Fall sollte die Gesellschaft bzw. der Versicherungsmakler zu Rate gezogen werden. Vor allem bei berufsbedingten Auslandsaufenthalten besteht nicht immer Leistungspflicht.

Eine Auslandskrankenversicherung ist bei einem längeren Aufenthalt im Ausland sinnvoll. Jedoch ist die Aufenthaltsdauer nicht beliebig. In der Regel werden Auslandskrankenversicherungen bis zu maximal fünf Jahren abgeschlossen. Will der Reisende länger der Heimat fernbleiben, sollte er bei seiner Versicherungsgesellschaft oder seinem Makler nach Verlängerungsoptionen fragen. Ist die endgültige Dauer des Auslandsaufenthalts ungewiss und wird aber fünf Jahre nicht übersteigen, empfiehlt es sich, einen 5-Jahresvertrag abzuschließen und gleichzeitig eine Kündigungsmöglichkeit bei vorzeitiger Rückkehr mit der Gesellschaft zu vereinbaren.

Auslandskrankenversicherungen sind meist günstiger, was an verschiedenen Faktoren liegt. Der Leistungsumfang ist bei einer Auslandskrankenversicherung geschmälert. So entfällt die Leistung beispielsweise für Vorsorgeuntersuchungen oder Kuren.
Auch der Zeitraum des Auslandsaufenthalts spielt eine wichtige Rolle. Dieser ist bei Auslandsaufenthalten begrenzt und damit auch der Zeitraum der Leistungspflicht. In diesem Zusammenhang ist zu nennen, dass schwer erkrankte Personen größtenteils wieder in die Heimat zurückkehren und dort wieder inlandskrankenversichert sind.
Besteht ein Sozialversicherungsabkommen, entfallen die gesamten Kosten nur zum Teil auf die Auslandskrankenversicherung. Einer wichtigsten Gründe für den Kostenvorteil ist die fehlende Verpflichtung zur Bildung von Alterungsrückstellungen, welche bei Krankenvollversicherungen vom Gesetzgeber verlangt werden.

Folgende Beschränkungen sind zu beachten:
Auslandsaufenthalte, deren Zweck oder notwendige Konsequenz eine Behandlung im Ausland ist, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Auch ist das Alter des Reisenden ein ausschlaggebendes Kriterium. Ab einem Alter von 60 Jahren wird man nicht mehr von jeder Versicherungsgesellschaft aufgenommen.
Auch gilt eine Auslandskrankenversicherung nur in den Ländern, für die vom Auswärtigen Amt keine Reisewarnung ausgesprochen wurde.

Jüngere Reisewillige haben es oft besser. Denn viele Gesellschaften bieten für Studenten, Sprachschüler, Praktikanten oder auch Teilnehmer an Work-and-Holiday-Programmen spezielle, recht günstige Versicherungspakete an.
Die Angebote sind aber dann hinsichtlich Alter und Versicherungsdauer stark beschränkt, können aber teilweise auch noch nach Reiseantritt abschlossen werden.

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