06.11.2009
Rubrik: Sparten

Wer zahlt wann

Schlüsselverlust - ein teures Ärgernis

Der Verlust von Schlüsseln ist ärgerlich und hat oft weitreichende Konsequenzen. Wie verhält man sich in einem solchen Fall richtig? Muss man die entstandenen Kosten selbst tragen?


Nach einem langen Arbeitstag kommt man nach Hause, kramt in den Taschen - und die Schlüssel lassen sich nicht finden.

Über das Handy ruft man einen Schlüsseldienst, der die Wohnungstür öffnet. Aber auch in der Wohnung findet man den Schlüssel nicht - er bleibt verschwunden.

Nun sollte man umgehend Vermieter und Hausratversicherer informieren.
Bei vielen Versicherern ist vorgesehen, dass man das Türschloss auswechseln lassen muss, um mögliche Folgeschäden zu vermeiden.
Kommt der Versicherte diesen Pflichten nicht innerhalb der vertraglich gesetzten Pflicht nach, kann der Versicherungsschutz verloren gehen.

Ist auch der Haustürschlüssel verloren, übernimmt die Hausratversicherung i.d.R. den Schaden nicht.

Ist es nötig, das Haustürschloss und ggf. die komplette Sicherheitsanlage auszutauschen, können erhebliche Kosten auf den Mieter zukommen.

In einem solchen Fall kann eine gute Haftpflichtversicherung helfen. Allerdings müssen auch die die jeweiligen Versicherungsbedingungen und Einzelfälle geprüft werden.
Grundsätzlich ist also bei dem Verlust privater Schlüssel zwischen Haustürschlüssel und Wohnungstürschlüssel zu unterscheiden.

Ist die Zuständigkeit geklärt, sind Klauseln und Bedingungen im Versicherungsvertrag zu prüfen.
Sehr wichtig ist auch der genaue Hergang des Schadens.

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