24.12.2010
Rubrik: Sparten

Schnee, Eis und Glätte

Nicht nur Gutes kommt von oben

Im Winter kann der Fußweg durch die Innenstädte zur Falle werden. Von oben drohen Schneelawinen und Eiszapfen, manche mehrere Meter lang. Stürzen sie herunter, können Passanten schwere Verletzungen erleiden. Glatteis und schlecht geräumte Bürgersteige bedeuten zusätzlich eine Gefahr. Das Ordnungsamt hat deshalb in diesen Tagen nicht nur ein Auge auf Falschparker gerichtet, sondern kontrolliert auch die Sicherheit der Gehwege.


Hauseigentümer haben in Deutschland eine Verkehrssicherungspflicht. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gehört dazu auch, dafür zu sorgen, dass nichts vom Dach des Hauses fallen kann. Folglich sind Hausbesitzer für die Entfernung von Eiszapfen und Schneelawinen verantwortlich, um die Sicherheit der Gehwege zu gewährleisten.

Sind die Schneeüberhänge mit einem Besen oder Schrubber gut zu erreichen, so ist darauf zu achten, dass beim Abklopfen eine zweite Person den Gehweg absichert oder zumindest kein Fußgänger gefährdet wird.
Doch der Hauseigentümer trägt auch die Kosten, wenn die Feuerwehr oder eine Dachdeckerfirma anrücken muss, weil die Entfernung der weißen Gefahr Spezialgerät erfordert. Je nach Aufwand sind für einen solchen Einsatz zwischen 100 und 400 Euro zu zahlen. Bis zur Beseitigung der Gefahr sieht sich der Hauseigentümer in der Pflicht, den Gehweg abzusperren und Fußgänger deutlich auf die Bedrohung hinzuweisen.

Kommt es doch einmal zu einem Schaden und eine fremde Person wird durch einen herabstürzenden Eiszapfen verletzt, so ist zu beachten, dass eine Privathaftpflichtversicherung nur dann leistet, wenn der Hausbesitzer selbst auf dem Grundstück wohnt. Allen anderen Hausbesitzern wird geraten, für den Fall der Fälle eine zusätzliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen.

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