01.12.2010
Rubrik: Markt

Winterreifenpflicht

Ein winterliches Muss: Autos mit mehr Profil

Ein neuer Monat, ein neues Gesetz: Winterreifen sind ab dem 01. Dezember 2010 für Autofahrer gesetzliche Pflicht. Das Bundesverkehrsministerium hat am 26. November 2010 einer Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) zugestimmt, nach der nun eine konkrete Winterreifenpflicht gilt. Damit will Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer für mehr Verkehrs- und Rechtssicherheit im Winter sorgen.


Die StVO-Änderung war notwendig geworden, da nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg der ehemalige entsprechende Paragraf (§ 2 Abs. 3a StVO) gegen das Bestimmtheitsgebot laut Grundgesetz verstieß. Darin hieß es – relativ ungenau, dass die Fahrzeugausrüstung „an die Wetterverhältnisse anzupassen“ sei, was unter anderem eine „geeignete Bereifung“ bedeute. Dabei blieb aber im Einzelnen unklar, was exakt unter „winterlichen Wetterverhältnissen“ oder „geeigneter Bereifung“ zu verstehen ist.

Die Neuregelung wird im Bundesgesetz veröffentlicht. Für Auto- und LKW-Fahrer bedeutet das Folgendes:
  • Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte zählen nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes zu den winterlichen Wetterverhältnissen. Bei solchen Wetterverhältnissen kann bei Verwendung von Sommerreifen die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt werden.
  • Einen festgelegten Zeitraum für eine Winterreifenpflicht (z. B. von Oktober bis April) wird es nicht geben. Die Wetterverhältnisse in Deutschland sind dafür zu unterschiedlich.
  • Die Vorschrift stellt klar, dass ausschließlich das Fahren mit Winterreifen vorgeschrieben ist. Wer sein Fahrzeug bei Schnee und Eis mit Sommerreifen lediglich parkt, muss keine Konsequenzen fürchten.
  • Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter.
  • Im Handel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet, teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol).
  • M+S-Reifen sind Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen.
  • Das Profil der Lauffläche von M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und / oder Stollen gekennzeichnet. Diese sind durch größere Zwischenräume voneinander getrennt als bei normalen Reifen.
  • Schwere Nutzfahrzeuge (Busse und Lkw der Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3) müssen auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen. Hintergrund: Die Reifen an den übrigen Achsen haben aufgrund von erhöhten Naturkautschukanteilen bessere Haftungseigenschaften als PKW-Sommerreifen und sind dadurch grundsätzlich für den Ganzjahreseinsatz geeignet.
  • Land- und Forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind von den Vorschriften ausgenommen, da ihre Bereifung aufgrund des grobstolligen Profils bei winterlichen Wetterverhältnissen ausreichend Sicherheit bietet.

Mit dieser StVO-Neuregelung verschärft der Gesetzgeber außerdem den vorgesehenen Bußgeldkatalog. Wer die Winterreifenpflicht missachtet, muss 40 Euro statt bisher 20 Euro Bußgeld zahlen. Behindert man durch unpassende Bereifung auch andere Verkehrsteilnehmer, werden sogar 80 Euro und ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei riskiert.

Auch in eigenem Interesse sollte der Autofahrer möglichst sicher auf den Straßen unterwegs sein. Denn sonst gefährdet er nicht nur seine Sicherheit und die der anderen, sondern zudem seinen Versicherungsschutz.

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