Das Einkommenssteuergesetz (EStG) hat die Vereinfachung, Streitvermeidung und Gleichmäßigkeit der Besteuerung zum Ziel. Dies werde laut Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit der Änderung des EStG von 2007, sofern kein anderer Arbeitsort zur Verfügung steht, verfehlt. Derzeit arbeitet die Bundesregierung an einem entsprechenden Gesetzentwurf des Jahressteuergesetzes.