25.03.2010
Rubrik: Sparten

Tierhalterhaftpflicht

Besitzer zahlt für Schäden

Laut einer Studie der Universität Göttingen bewirkt die Hundehaltung einen jährlichen Umsatz von ca. 5 Mrd. Euro. Kosten für Nahrung, Tierarztbesuche oder Anschaffung zählen dazu. Doch was in Berlin und Hamburg Pflicht ist, wird von vielen anderen Hundehaltern gern vergessen - die Tierhalterhaftpflichtversicherung.


Schäden, die Kleintiere wie Meerschweinchen, Katzen oder Vögeln verursachen, sind von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Bei Pferden oder Hunden muss der Besitzer für den entstandenen Schaden aufkommen - und zwar für sämtliche Kosten, die dem Geschädigten entstehen - dazu zählen zum Beispiel Behandlungsgeld, Schmerzensgeld oder Aufwendungen für dauerhafte Verdienstausfälle.
Eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden, die das Tier anrichtet. Wird eine Person durch Hundebisse oder einen Pferdetritt verletzt, können schwere Schäden die Folge sein.
Noch größerer Schaden kann entstehen, wenn sich der Hund losreißt, auf die Straße läuft und dort einen Unfall verursacht.

Wer sich für eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung entscheidet, sollte darauf achten, dass der Versicherungsschutz auch für Familie und Freunde, die gelegentlich auf das Tier aufpassen, gilt.

Eine Tierhalterhaftpflicht prüft nicht nur den Schaden und ersetzt berechtigte Schadenersatzansprüche, sondern wehrt auch unberechtigte Ansprüche stellvertretend für den Versicherungsnehmer ab - notfalls vor Gericht. Dabei trägt die Versicherung auch die Kosten des Rechtsstreits.

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