30.09.2011
Rubrik: Markt

Sicher unterwegs

Wenn die Straße zur Mondlandschaft wird

Der neue Winter steht schon vor der Tür. Und noch sieht man deutlich die Spuren des letzten Jahres auf Deutschlands Straßen. Vor allem in Großstädten säumen viele Schlaglöcher den Weg der Verkehrsteilnehmer.



Das Geld in den Kommunen fehlt, um die Schlaglöcher ausreichend zu reparieren. Deshalb werden viele Löcher nur notdürftig geflickt. Für viele Autofahrer ist die Situation ein Ärgernis. Denn am meisten leiden die Autos unter den schlechten Straßen. Doch wer haftet für den Schaden am Auto?

Die öffentlichen Baulastträger wiegeln die Schadensersatzansprüche oft erst einmal ab. Und das, obwohl sie für die Beseitigung der Schäden Verantwortung tragen. Prinzipiell ist der Autofahrer in der Beweispflicht, will er Schadenersatzansprüche geltend machen. Denn er muss den Verantwortlichen eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nachzuweisen. Die öffentliche Hand versucht sich mit Hinweisschildern, die vor Straßenschäden warnen, aus der Affäre zu ziehen.

Rechtlich ist das nicht haltbar. Das entschieden die Richter des Landgerichts Halle (Aktenzeichen: 7 O 470/97). Das Gericht befand, dass ein Verkehrsteilnehmer, der eine Bundesautobahn befährt, darauf vertrauen dürfe, dass diese sich in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Im entsprechenden Fall hatte ein Autofahrer geklagt, weil ihm auf einer Autobahn in Sachsen-Anhalt ein zwölf Zentimeter tiefes Schlagloch zum Verhängnis wurde. Das Land Sachsen-Anhalt warnte mittels Hinweisschildern und einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h.

Wenn einmal ein Schaden am Auto entstanden ist, sollte der Fahrer des Wagens möglichst Beweise sammeln. Empfehlenswert sind Fotos vom Schlagloch und vom Schaden am Wagen. Auch Zeugenaussagen anderer Verkehrsteilnehmer können hilfreich sein.

Im Zweifelsfall hilft eine Kaskoversicherung. Denn sie übernimmt die Kosten für den Sachschaden. Für etwaige gesundheitliche Folgen eines Unfalls ist eine private Unfallversicherung empfehlenswert.

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