06.05.2011
Rubrik: Markt

Alkoholfahrt

In Ausnahmefällen trägt Beifahrer keine Mitschuld

Dass man nicht zu einem Betrunkenen ins Auto steigt, sollte selbstverständlich sein, riskiert man doch Gesundheit und Leben. Auch trägt der Beifahrer im Falle eines Unfalles eine Mitschuld, wenn er wissentlich mit einem alkoholisierten Fahrer fährt. Doch wie verhält es sich, wenn nicht geklärt werden kann, ob der Beifahrer von der Trunkenheit des Fahrzeugführers wusste?


Aus einem nun bekannt gewordenen Urteil des Oberlandesgerichtes Naumburg (Az. 1 U 72/10) geht hervor, dass einem Beifahrer nicht immer eine Mitschuld am Fehlverhalten eines alkoholisierten Fahrers gegeben werden kann. So muss der Insasse noch ausreichend Gelegenheit haben, das Auto zu verlassen, nachdem ihm die Trunkenheit des Fahrers bewusst wurde.

In dem verhandelten Fall war ein betrunkener Beifahrer bei einem Zusammenstoß getötet worden. Der Mann hinterm Steuer war ebenfalls schon bei der Abfahrt so stark alkoholisiert, dass er sich nicht hinter das Lenkrad eines Wagens hätte setzen dürfen. Nicht einmal an den Zweck des tödlichen Trips konnte sich der stark berauschte Fahrer erinnern. Für beide Fahrzeuginsassen nahm die Ausfahrt ein böses Ende. Der Beifahrer verlor sein Leben, der Fahrzeugführer überlebte schwerverletzt und wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Nun verlangt der Sohn des getöteten Beifahrers, dass der Fahrer des PKW für den Unterhaltsschaden aufkommt, der ihm durch den Tod seines Vaters entstanden ist. Das Gericht gab dem Sohn Recht. Zwar müsse sich der verstorbene Beifahrer grundsätzlich ein Mitverschulden anrechnen lassen, falls er in Kenntnis der Trunkenheit des Fahrers mitgefahren sei. Doch im konkreten Fall konnte nicht geklärt werden, ob der Mann überhaupt das Auto vor dem Losfahren hätte verlassen können, war er doch selbst stark alkoholisiert. So sei durchaus denkbar, dass der Fahrer ohne Zustimmung des Getöteten spontan losfuhr oder der Getötete im Rausch auf dem Beifahrersitz eingeschlafen war, so dass er die Abfahrt verpasste.

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