24.02.2011
Rubrik: Sparten

Einsparpotenzial

Mit Handwerkerleistungen Steuern sparen

Für Besitzer von Wohneigentum fallen regelmäßig Aufwendungen für Reparatur-, Wartungs- und Renovierungsarbeiten an. Wer solche Arbeiten von Handwerksbetrieben ausführen lässt, kann das bei der Steuererklärung angerechnet werden. So können die Ausgaben minimiert werden.


Eine ganze Reihe an Handwerkleistungen kann bei der Steuerberechnung berücksichtigt werden, so zum Beispiel Schornsteinfegergebühren, Reparaturen im Sanitärbereich, der Einbau neuer Fenster oder auch ein neues Dach.

Den Steuernachlass gibt es zwar nicht für die Materialkosten, aber für die Lohnkosten. Von denen werden 20 Prozent, jedoch höchstens 1.200 Euro pro Jahr von der Einkommensteuer abgezogen.
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) weist darauf hin, dass die Lohnanteile in der Rechnung explizit ausgewiesen sind und die Rechnung unbar beglichen wurde.

Eine weitere Einschränkung der Steuerbegünstigung gilt seit 2011 für geförderte Maßnahmen. Wurden die Arbeiten öffentlich gefördert, sind sie von der Steuerberücksichtigung ausgenommen. Damit soll ein Missbrauch öffentlicher Unterstützung verhindert werden.
Eingeschlossen sind damit auch Maßnahmen zum altersgerechten Umbau, die durch die KfW-Förderbank finanziert werden.

Weitere Nachrichten zu den Themen: Tageskurier  Haus und Wohnen 
Keine Kommentare

Es sind noch keine Kommentare vorhanden.

Schreiben Sie den Ersten.