17.02.2011
Rubrik: Sparten

Erdbebensicher

Wenn der Boden bebt

Vergangenen Montag bebte in Südwestdeutschland die Erde. Das Erdbeben mit dem Epizentrum bei Nassau und einer Stärke von 4,4 auf der Richterskala schreckte nicht nur die Einwohner von Rheinlandpfalz hoch. Auch im Saarland, in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen war es noch zu spüren. Glücklicherweise gab es bis auf vereinzelt Risse in Gebäuden keine größeren Schäden. Doch wer zahlt für die Schäden an Gebäuden?


In Deutschland gibt es immer kleinere und größere Beben – vor allem entlang des Rheingrabens. In den vergangenen Jahrhunderten wurden sogar Stärken von über 6,0 gemessen.

Jeder Häuslebauer und -besitzer sollte für seine Immobilie eine Gebäudeversicherung abschließen. Andernfalls bleibt man bei Schäden auf den Kosten selbst sitzen. Allerdings sollte man einen genauen Blick auf die Versicherungsbedingungen werfen. Denn nicht alle Risiken sind bei einer Standardgebäudeversicherung abgedeckt.

Schneelast, Blitzeinschlag, Überschwemmungen oder auch Erdbeben zählen zu den Elementargefahren. Um auch sie durch den Versicherungsschutz abzudecken, benötigt man in der Regel eine „Elementarschadenversicherung“ oder eine „erweiterte Elementarschadenversicherung“ (EEV). Diese kann per Klausel in der Wohngebäudeversicherung mitversichert werden.

Mit einer solchen Klausel kann man auch Schäden durch Erdrutsch, wie beispielsweise im thüringischen Schmalkalden im vergangenen Herbst, absichern.

Nicht versichert sind allerdings Schäden, solange das Gebäude noch nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten nicht benutzbar war. Hier würde eher eine Bauleistungsversicherung vor unnötiger, finanzieller Belastung schützen.

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