01.01.2011
Rubrik: Markt

Schadenersatz

Versicherung reguliert gegen Kundenwillen

Ein Autofahrer hat einen Kfz-Schaden. Und er hat eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Kfz-Versicherer reguliert den Schaden, womit der Kunden gar nicht einverstanden ist. Ein solcher Fall landete vor dem Münchner Amtsgericht.


Wer mit seinem Wagen aus einer Tiefgarage hinausfährt, muss meist eine Schranke passieren, die sich durch Einlösen eines Parkscheins öffnet. Ein Autorfahrer wollte dies umgehen und sich an seinen Vordermann „hängen“, bevor sich die Schranke wieder schloss.

Allerdings bremste der Vordermann, wodurch der andere auffuhr. Die Versicherung des Unfallverursachers zahlte anschließend die vom Geschädigten gefordert Schadenssumme, und zwar gegen den Willen ihres Versicherten.

Der Unfall hätte eine Höherstufung des Versicherten bedeutet, so der Versicherer. Daraufhin erhob der Fahrer Anklage. Der Unfall sei kein zu einer Änderung führender Versicherungsfall und die Versicherung hätte nicht zahlen dürfen. Der Vordermann wäre schuld gewesen.

Am Amtsgericht München wie man die Klage allerdings ab (Urteil vom 27.01.2010, Az. 343 27107/09). Prinzipiell darf der Versicherer auch ohne Zustimmung des Versicherten den Schaden regulieren, so lange sie sich im Ermessensspielraum nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Dies sei hier der Fall gewesen. Bei Verweigerung des Schadenersatzes wäre es zu einem recht ungewissen Prozess gekommen, auf den sich die Versicherung nicht einlassen wollte und müsse.

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