26.11.2010
Rubrik: Markt

Vertreter der Versicherten

Neues Jahr - neuer Ombudsmann für private Krankenversicherung

Bei Ärger mit der Versicherung hilft der Ombudsmann weiter. Er versucht zu schlichten und gibt Lösungsempfehlungen. Während sich für die anderen Versicherungszweige zusammen ein Ombudsmann für die Versicherten einsetzt, ist speziell für den Bereich der privaten Kranken- und Pflegeversicherung ein gesonderter Ombudsmann mit dem entsprechenden Fachwissen tätig. Der bisherige Ombudsmann Helmut Müller wird am 01. Januar 2011 von Klaus Theo Schröder abgelöst.


Seit etwa einem Jahrzehnt gibt es die Ombudsstelle der privaten Krankenversicherung. Seit 2007 können sich Verbraucher beim Ombudsmann auch über ihre Versicherungsgesellschaften beschweren. Der unparteiische Ombudsmann, als Vertreter von Versicherten, denen es an einem starken Sprachrohr fehlt, kümmert sich um Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und -gebern. Seine Dienste sind für die Beteiligten kostenfrei und wurden 2009 bei 5015 Beschwerden in Anspruch genommen. Die Aufgabe des Ombudsmanns ist, eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. Er äußert Empfehlungen, die aber nicht bindend sind.

Der bisherige PKV-Ombudsmann Helmut Müller, der sich seit 2004 für Versicherte eingesetzt hat, tritt zum Jahreswechsel seinen Posten an den SPD-Politiker Klaus Theo Schröder ab. Schröder ist bereits konflikterprobt. Er arbeitet seit April 2010 als Schlichter in der Diskussion um die elektronische Gesundheitskarte. Eine hohe Sachkunde des Gesundheitswesens, die für die Ombudsstelle wesentlich ist, dürfte er damit vorweisen.

Bevor sich Versicherte allerdings an den Ombudsmann wenden, sollten sie ihrer Versicherung die Möglichkeit geben, die Entscheidung zu überdenken oder zumindest zu begründen. Dies entspreche dem Gebot der Fairness. Zudem kann der Ombudsmann ohne vorherige erfolglose Beschwerde bei der Versicherung seine Hilfe ablehnen, da sie laut Statut Verfahrensvoraussetzung ist.
Also sollte man sich erst mit seinem Versicherungsmakler oder einem anderen Ansprechpartner der Versicherung zusammensetzen, bevor die Dienste des PKV-Ombudsmanns in Anspruch genommen werden.

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