19.12.2010
Rubrik: Markt

Verkehrte Welt

Betrunkener Unfallverursacher erhält Schmerzensgeld

In Österreich verursacht ein betrunkener Beifahrer einen Unfall, wird verletzt und verklagt den Führer des Fahrzeuges auf Schmerzensgeld. Der Unfallverursacher bekommt Recht.


Es ist eine kuriose Geschichte: Zwei Österreicher fahren nach Deutschland zur Disko. Auf dem Rückweg nimmt eine Person stark alkoholisiert auf dem Beifahrersitz Platz, ohne sich anzuschnallen. In einer Kurve kippt der Betrunkene gegen den Fahrer, so dass der PKW von der Fahrbahn abkommt und eine Böschung hinunterfährt. Als Folge des Unfalles erleidet der volltrunkene Beifahrer mehrere Brüche.

Nun hat der Unfallverursacher den Führer des PKW sowie dessen Versicherung auf Schadensersatz verklagt. Nachdem seine Klage zunächst von mehreren Instanzen abgewiesen worden war, gab ihm das Oberlandesgericht Linz schließlich Recht (2 Ob 210/09k). Zwar trage der Fahrzeugführer nicht im klassischen Sinne Schuld am Unfall, denn ohne das Zurseitekippen des alkoholisierten Beifahrers wäre das Malheur nicht passiert.

Gemäß dem österreichischen Eisenbahn- und Kfz-Haftpflichtgesetz haftet jedoch der Autohalter, da er nicht die notwendige Sorgfalt walten ließ: er hätte wissen müssen, dass ihm auf der kurvigen Strecke die volltrunkene Person entgegen fallen könne. So hätte der Fahrer die angeheiterte Person entsprechend auf die Rückbank beordern oder langsamer fahren müssen.

Interessant ist der Fall auch deshalb, weil er sich in Deutschland ereignete. Zwar wurde nach österreichischem Recht entschieden. Doch der Oberste Gerichtshof Österreich betonte, dass das Befördern von betrunkenen Personen in beiden Ländern als Rechtsverstoß gelten könne.
So dürfen Personen auch nach deutschem Recht nur dann befördert werden, wenn sie nicht die Aufmerksamkeit oder die Bewegungsfreiheit des Lenkers beeinträchtigen. Wer gegen diese Regel verstoße und Betrunkene wissentlich mitnehme, der hafte zivilrechtlich für die Folgen.

Automobilclubs raten deshalb ebenfalls, betrunkene Mitfahrer auf die Rückbank zu verbannen, auch wenn sie über Übelkeit klagen. Dort können sie weniger Schaden anrichten. Nun muss der Fahrer nur noch hoffen, dass ihm der Betrunkene nicht auf die Idee kommt, ihm aus Spaß von hinten die Augen zuzuhalten.

Weitere Nachrichten zu den Themen: Recht  Tageskurier 
Keine Kommentare

Es sind noch keine Kommentare vorhanden.

Schreiben Sie den Ersten.