25.10.2010
Rubrik: Sparten

Steigende Kosten in der GKV

Mehrbelastung durch Zusatzbeiträge für 2011

Die Regierung hat mit dem neuen Gesetzentwurf zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinG) beschlossen, im kommenden Jahr den Beitragssatz für die GKV von 14,9 auf 15,5 Prozent anzuheben. Allerdings müssen einige Versicherte mit zusätzlichen Beiträgen seitens der Krankenkassen rechnen.


Da die Ausgaben der GKV stärker zunehmen als die Einnahmen, soll die Finanzierung über den auf 14,6 Prozent angehobenen allgemeinen Beitragssatz erfolgen, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen. Der nur vom Arbeitnehmer finanzierte Sonderbeitragssatz von 0,9 Prozent bleibt erhalten.

Für den Fall, dass die Ausgabensteigerung über die Einnahmeentwicklung hinausgeht, ist im Gesetzentwurf Folgendes vorgesehen: Die Differenz soll durch einkommensunabhängige Zusatzbeiträge der Mitglieder ausgeglichen werden. Das heißt: Jeder zahlt den gleichen Zusatzbeitrag, das Einkommen spielt dabei keine Rolle. Die bisherige 8-Euro-Grenze wird gestrichen.

Einer Umfrage der Stiftung Warentest unter gesetzlichen Krankenkassen zufolge könnten 76 von 114 Kassen 2011 zunächst auf einen Zusatzbeitrag verzichten. Warentest hat errechnet, dass durch die Einnahmen-Ausgaben-Differenz der durchschnittliche Zusatzbeitrag im Jahr 2015 bereits bei 33 Euro monatlich liegen könnte, zehn Jahre später sogar bei 150 Euro.

Da aber nicht jeder Bundesbürger einen solch hohen Zusatzbeitrag aufbringen kann, soll ihn ein Sozialausgleich entlasten. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird von der Bundesregierung festgelegt werden. Beträgt er mehr als zwei Prozent des beitragspflichtigen Einkommens, wird dem Versicherten die Differenz erstattet. Dieser Ausgleich erfolgt bei Arbeitnehmern sowie Rentner automatisch.

Das GKV-FinG muss noch einige Hürden nehmen, soll aber ab 01. Januar 2011 gelten.

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