16.09.2010
Rubrik: Markt
Punkte in Flensburg
Falschparken kann Führerschein kosten
Das Verwaltungsgericht Neustadt entschied im Juli 2010, dass bei 18 Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister der Führerschein entzogen werden darf.
Ein Autofahrer hatte mehrmals ohne gültigen Parkschein geparkt und dadurch „Knöllchen“ gesammelt. Daraufhin entzog ihm die Stadt Ludwigshafen die Fahrerlaubnis, da nach Information des Kraftfahrt-Bundesamtes seine Punktzahl im Verkehrsregister inzwischen auf 18 angestiegen war.
Der Fahrer legte dagegen Widerspruch ein und suchte Hilfe beim Verwaltungsgericht Neustadt mit der Behauptung, die Punkteberechnung wäre fehlerhaft.
Das Gericht entschied, dass die Überprüfung der mit Punkten bewerteten Eintragungen durch die Fahrerlaubnisbehörde nicht stattfinde (Az. 3 L 664/10.NW).
Relevant sei jedenfalls die hohe Punktezahl. Die 18 Punkte im Verkehrszentralregister zeigten, dass der Fahrer unwiderleglich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sei. Somit sei die Entziehung des Führerscheins rechtmäßig, so das Verwaltungsgericht.
Des Weiteren sei die Eintragung einer Ordnungswidrigkeit in Flensburg mit der Gesetzeslage im Einklang, wenn eine Geldbuße von 40 Euro oder mehr gefordert wird.
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