17.10.2010
Rubrik: Markt

Lärmbelästigung

Bellverbot für Hunde

Der Hund ist des Menschen bester Freund. Doch nicht immer denken auch die Nachbarn von Hundehaltern so. Wenn die Vierbeiner nachts oder mittags zu laut und zu lange bellen und die Anwohner sich dadurch gestört fühlen, dürfen die Hunde dem Halter weggenommen werden.


Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen musste in einem Streit um die nächtliche Ruhe entscheiden (Az. 1 B 215/09). Ein Hundehalter muss dafür Sorge tragen, dass andere durch das Bellen nicht unverhältnismäßig gestört werden. Tut er dies nicht, darf ihm das Tier wegen unzumutbarer Lärmbelästigung weggenommen werden.

In dem zugrunde liegenden Fall hielt eine Frau zwei Dobermänner zur Bewachung ihres Grundstücks. Die Nachbarn fühlten sich durch das ständige Bellen der Hunde dauerhaft belästigt und beschwerten sich, woraufhin die Hundehaltung auf dem Grundstück behördlich untersagt wurde.

Die Tierhalterin scherte sich allerdings nicht darum. Das Resultat: Die Behörde stellte die beiden Hunde sicher. Eine Entscheidung, deren Rechtmäßigkeit das OVG Bremen bestätigte. Die Dobermänner stellten durch ihren Lärm eine „Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ dar. Nach dem Gesetz müssen Tiere aber so gehalten werden, dass andere nicht unzumutbar durch sie gestört werden. Da die Halterin nicht einmal erläutern konnte, was sie zukünftig gegen die Lärmbelästigung durch die Vierbeiner unternehmen würde, sei die Sicherstellung der Tiere rechtmäßig.

Der Fall zeigt, welche Verantwortung Tierhalter für ihre Lieblinge übernehmen müssen. Diese erstreckt sich auf die Haftung für das Verhalten der Tiere. Mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung können Hundehalter sich gegen entsprechende Forderungen absichern.

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