24.02.2010
Rubrik: Markt

Bundesarbeitsgericht

Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Ein Arbeitgeber gewährte seinen Betriebsrentnern über mehr als zehn Jahre eine Weihnachtsgratifikation. Als der Betrieb die Zahlung einstellen wollte, klagte ein Rentner - mit Erfolg.


Jedes Jahr im November zahlte ein Arbeitgeber seinen Betriebsrentnern ein Weihnachtsgeld in gleicher Höhe. Das ging über zehn Jahre so. Dann wollte der Betrieb die "freiwilligen Leistungen" einstellen.

Einer der Rentner klagte und das Bundesarbeitsgericht gab der Klage - wie die Vorinstanzen - statt.

Begründung:

Durch die Zahlung einer Weihnachtsgratifikation in gleicher Höhe über drei Jahre hinweg, sei eine betriebliche Übung entstanden, die den Arbeitgeber zur Zahlung - auch in Folgejahren - verpflichtet.

Der Anspruch verfällt auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber gegenüber seinen Betriebsrentnern erklärt, er gewähre die Gratifikation nur noch die kommenden drei Jahre und anschließend die Zahlung mit dem Hinweis "Versorgungsbezug freiwillige Leistung" abrechnet.

Der Sichtweise des Arbeitgebers, durch die Abrechnung als freiwillige Leistung und die Erklärung gegenüber den Betriebsrentnern eine gegenläufige betriebliche Übung geschaffen zu haben, konnten sich die Richter nicht anschließen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Februar 2010 - 3 AZR 123/08 -

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