17.05.2010
Rubrik: Markt

Landgericht Köln

Schäden fristgerecht melden

Daisy, Xynthia oder Kyrill - Stürme und Orkane werden von Meteorologen oft mit klangvollen Namen bedacht. Doch sie können erhebliche Schäden anrichten. Eine Wohngebäudeversicherung ist für Eigentümer wichtig, um im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Doch allein der Abschluss einer Versicherung reicht im Ernstfall nicht aus. Was im Schadensfall unbedingt zu berücksichtigen ist, zeigt ein Urteil des Landgerichts Köln.


Blitzeinschlag oder Schäden durch umgestürzte Bäume - die Wohngebäudeversicherung zahlt - eigentlich.
Denn bevor es zur Kostenübernahme durch den Versicherer kommt, muss der Schaden fristgerecht und formal richtig gemeldet werden.

Genau das hatte eine Klägerin versäumt. Den an ihrem Eigentum entstandenen Schaden meldete sie der Versicherung. Allerdings dem falschen Unternehmen.

Die Versicherungsgesellschaft, die den Schaden hätte regulieren müssen, erfuhr erst zehn Monate nach dem Versicherungsfall von dem Vorgang. Einen Schadensausgleich lehnte das Unternehmen mit Verweis auf die enorme Verspätung ab.
Dagegen richtete sich die Klage der Betroffenen. Das Landgericht Köln bestätigte jedoch die Auffassung des Versicherers (AZ.: 20 O 1/08). Die Klägerin sei vor dem Hintergrund der hohen Schadenssumme (90.000 Euro) ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen.

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