01.02.2010
Rubrik: Markt

Private Krankenversicherung

Beitragszahlungen können angemessener Unterhalt sein

Das Oberlandesgericht Koblenz musste über die Zahlungsklage einer geschiedenen Frau entscheiden. Der Ex-Mann wollte die Beiträge zur privaten Krankenversicherung seines Sohnes nicht übernehmen. Er war der Ansicht, dass das Kind über die gesetzliche Kasse seiner Ex-Frau versichert werden sollte.


Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung für einen zehnjährigen Jungen sollten nach der Scheidung der Eltern vom Vater übernommen werden.
Der Mann weigerte sich diese Beitragszahlungen zu übernehmen und verwies darauf, dass der Sohn beitragsfrei über die Ex-Frau gesetzlich krankenversichert werden könne.

Die Mutter reichte daraufhin eine Zahlungsklage gegen ihren Ex-Mann ein, über die das Oberlandesgericht Koblenz entschieden hat.
Da das Kind von Geburt bis zur Scheidung der Eltern privat krankenversichert war, zählen die Beiträge für den zehnjährigen Jungen (rund 180 Euro im Monat) zum angemessenen Unterhalt.
In solchen Fällen müsse der unterhaltspflichtige Vater die Beiträge übernehmen (Az.: 11 UF 620 / 09).

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