10.02.2010
Rubrik: Markt

"Hartz IV"

Neue Regelsätze bis Dezember

Bei den Regelsätzen für Arbeitslosengeld II-Empfänger besteht enormer Nachbesserungsbedarf. Das Bundesverfassungsgericht entschied am 09.02. 2010, dass der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember die Regelsätze nach kalr definierten Kriterien den Grundbedürfnissen der Hilfsbedürftigen anpassen muss.


Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist der Anspruch auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums garantiert.
Regelleistungen für Kinder werden allerdings ermittelt, indem man sich pauschal an den Sätzen für Erwachsene orientiert. Nach Auffassung der Richter ist dieses Verfahren nicht verfassungskonform (1 BvL 1/09, 3/09).

Geklagt hatten drei Familien aus Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen.
Der tatsächliche Bedarf von Kindern werde gar nicht bzw. nicht in angemessener Form berücksichtigt.

Bei dem Gestaltungsspielraum, der dem Gesetzgeber bei der Bemessung des Existenzminimums zusteht, vermissten die Richter sachgerechte und vertretbare Entscheidungen.

So konnte das Gericht keine vertretbare Methode feststellen, derzufolge das Sozialgeld für Kinder pauschal 60 Prozent der Regelleistungen für einen alleinstehenden Erwachsenen beträgt.
Die pauschal ermittelte Summe werde dem Anspruch, ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben zu gewährleisten, nicht gerecht.

Im Urteil heißt es: „Zur Ermittlung des Anspruchsumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.“

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