03.03.2011
Rubrik: Sparten

Für gesetzlich Versicherte

Wie viel Zusatz ist wirklich notwendig?

Es ist allgemein bekannt, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung immer mehr gekürzt werden. Wer nicht in die private Krankenvollversicherung wechseln kann, hat die Möglichkeit der zusätzlichen privaten Versicherung.


Krankenhauszusatzversicherung

Wer als gesetzlich Krankenversicherter ins Krankenhaus kommt, muss damit rechnen, dass für ihn nur ein Bett in einem 4-Bett-Zimmer frei sein könnte. Doch auch als Krankenkassenmitglied kann man sich für die Unterbringung in einem Ein-Bett- oder Zwei-Bett-Zimmer entscheiden. Möglich macht es eine Krankenhauszusatzversicherung. Außerdem kann man auf Chefarztbehandlung bestehen. Während gesetzlich Versicherte pro Krankenhaustag eine Gebühr von zehn Euro zahlen müssen und das Krankenhaus zugewiesen wird, entfällt diese Gebühr und das Krankenhaus kann frei gewählt werden.

Krankenhaustagegeldversicherung

In Verbindung mit einer Krankenhauszusatzversicherung wird nicht selten eine Versicherung für die Zahlung eines Krankenhaustagegelds angeboten. Damit können Zusatzkosten im Krankenhaus zu decken. Allerdings ist dieser Betrag meist recht gering. Um den Ausfall des Einkommens zu kompensieren, hilft stattdessen eine Krankentagegeldversicherung weiter.

Krankentagegeldversicherung

Zwar besteht für den Arbeitgeber eine gesetzliche Pflicht zur Entgeltfortzahlung für in der Regel 42 Tage und anschließend kommt die gesetzliche Krankenversicherung für 70 Prozent des Bruttoeinkommens auf. Doch hat auch die gesetzliche Unterstützung irgendwann ein Ende. Arbeitnehmer, die im Fall einer längeren Krankheit sich gegen Verdienstausfall absichern wollen, können eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Bei Selbstständigen und Freiberufler kann eine solche Versicherung bereits ab dem erster Krankheitstag in Anspruch genommen werden. Selbst jene, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, erhalten von der GKV seit dem 01. Januar 2009 kein Krankentagegeld mehr.

Zahnzusatzversicherung

Auch im Bereich Zahnversicherung nehmen die gesetzlichen Leistungen ab. Durch die Kürzungen entstehende Versorgungslücken können mit einer Zahnzusatzversicherung geschlossen werden.
Bedeutendes Stichwort ist der Zahnersatz. Hierfür wird nur noch ein befundbezogenener Festzuschuss in der Regelversorgung gezahlt. Da bietet eine Zahnzusatzversicherung oft deutlich mehr. Doch sollte man bei Abschluss einer solchen Versicherung ein Auge darauf haben, ob und bis zu welcher Höhe die Leistungen gedeckelt, das heißt beschränkt sind.

Brillenversicherung

Nicht selten wird in Verbindung mit einer Zahnzusatzversicherung auch Policen für die Kostenübernahme von Brillen angeboten. Doch meist wird von einem solchen Zusatz abgeraten und stattdessen auf den Sparstrumpf verwiesen.

Eine private Zusatzversicherung kann durchaus sinnvoll und empfehlenswert sein. Wie für alle privaten Absicherungen gilt aber: auf das Kleingedruckte achten und sich über bestimmte Regelungen wie beispielsweise die Einhaltung einer Wartezeit informieren.

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