19.02.2011
Rubrik: Sparten

Schnellerer Wechsel

Wann kann ich mich privat krankenversichern?

Um ihre Gesundheitsversorgung individueller abzusichern, wollen sich viele privat statt gesetzlich krankenversichern. Seit 2011 können Arbeitnehmer schneller zur privaten Krankenversicherung wechseln. Aber nicht nur der Wegfall der 3-Jahres-Frist, sondern auch die Versicherungspflichtgrenze ist ein wichtiger Aspekt für wechselwillige Versicherte.


Wer als Arbeitnehmer zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verpflichtet ist, richtet sich nach der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze genannt.
Diese muss überschritten werden, damit der Weg in die private Krankenversicherung frei ist, und zwar seit Januar 2011 nur noch ein Jahr statt wie bisher drei aufeinander folgende Jahre. Die Versicherungsfreiheit tritt nach dem Kalenderjahr ein, in dem das Jahreseinkommen über dieser Grenze lag.

Der Wert der Versicherungspflichtgrenze wird jährlich neuberechnet. In diesem Jahr wurde sie seit dem Jahr 2000 zum ersten Mal gesenkt. Betrug sie 2010 noch 49.950 Euro, sind es 2011 49.500 Euro.

Nicht mit der Versicherungspflichtgrenze zu verwechseln ist die Beitragsbemessungsgrenze. Sie ist für den Wechsel in die PKV irrelevant. Hierbei handelt es sich um das Einkommen, von dem die Beiträge – derzeit 15,5 Prozent – berechnet werden.
Der Teil des Jahresentgelts, der über dieser Grenze liegt, wird nicht zur Beitragsbemessung herangezogen. 2011 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 44.550 Euro. Somit wird maximal ein Jahresbeitrag von 6905,25 Euro fällig.

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