11.02.2011
Rubrik: Sparten

Ehescheidung

Gleicher Versicherungsstandard für Geschiedene

In Deutschland wurden 2009 über 185.000 Ehen geschieden. Oft ist eine solche Trennung nicht nur auf emotionaler Ebene Kräfte zehrend. So stellt sich auch die Frage nach dem Verbleib des Versicherungsschutzes der Geschiedenen. Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Urteil bestätigt: Der unterhaltsberechtigte Partner hat Anspruch auf den bisherigen Standard in der Krankenversicherung.


Eine Frau hat sich von ihrem Mann, einem Beamten, scheiden lassen. Daher konnte sie nicht mehr als Ehefrau über ihn mitversichert sein. Daher sah sie sich gezwungen, in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.

Aufgrund eines Anstiegs ihrer PKV-Beiträge verlangte sie eine Erhöhung der Unterhaltszahlungen von ihrem geschiedenen Ehemann. Dieser wollte aber nicht zahlen. Seine Argumentation: Die Frau könne schließlich in den günstigen Basistarif wechseln.

Am OLG Hamm sah man das anders (Az. 2 UF 6/09, Urteil vom 18.06.2009). Der Frau wurde das Recht auf den gleichen Versicherungsstandard zugesprochen, wie sie ihn vorher genossen hatte.

Die Eheleute hatten sich vertraglich auf eine Summe geeinigt, die sich an den Kosten für einen Basistarif orientierte. So musste der Mann monatlich zusätzlich Unterhalt entrichten, damit seine Ex-Frau über denselben Versicherungsschutz verfügt wie während der Ehe.

Weitere Nachrichten zu den Themen: Krankenversicherung  Tageskurier  Drei-Tage-Kurier 
Keine Kommentare

Es sind noch keine Kommentare vorhanden.

Schreiben Sie den Ersten.