05.11.2010
Rubrik: Sparten

Wechsel in die PKV

Aus drei mach eins

Nach den Paragraphen 6 und 9 des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) besteht für Angestellte nur dann keine gesetzliche Versicherungspflicht, wenn das Jahreseinkommen in drei aufeinander folgenden Jahren die Versicherungspflichtgrenze überstiegen hat. Das geplante Gesetz zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinG) im Rahmen der Gesundheitsreform, das dieses Jahr noch besiegelt werden soll, macht künftig einen schnelleren Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) möglich.


Wer als Angestellter die Vorzüge der privaten Krankenversicherung genießen will, muss eine bestimmte Voraussetzung erfüllen: die Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze.
Bislang gilt die „Drei-Jahres-Regelung“. Sie besagt, dass das jährliche Bruttoeinkommen über einem bestimmten Wert hinausgehen muss, und zwar für drei Jahre, damit die Versicherungspflicht für die GKV wegfällt. Diese Versicherungspflichtgrenze wird auch Jahresentgeltgrenze (JAEG) genannt. Ab 2011 soll die Frist nur noch ein statt drei Jahre betragen.

Die JAEG wird jedes Jahr an die bundesweite Entwicklung der Arbeitsentgelte durch die Bundesregierung in einer Rechtsverordnung angepasst. Wer die „Drei-Jahres-Frist“ einhält, muss sich nicht mehr gesetzlich krankenversichern. Das bedeutet aber nicht, dass man sich dann gar nicht versichern muss. Seit 2009 besteht eine generelle Krankenversicherungspflicht (§ 193 Versicherungsvertragsgesetz VVG), bei der dann zwischen gesetzlicher und privater Absicherung gewählt werden kann.

In Paragraph 193 Abs. 3 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) heißt es: „Jede Person mit Wohnsitz im Inland ist verpflichtet, bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen für sich selbst und für die von ihr gesetzlich vertretenen Personen ... eine Krankheitskostenversicherung ... abzuschließen und aufrechtzuerhalten.“

Im schwarz-gelben Koalitionsvertrag wurde festgehalten, den Wechsel von der GKV in die PKV zukünftig wieder nach einmaligem Überschreiten der JAEG zu ermöglichen. Die allgemeine JAEG beträgt für 2010 49.950,00 Euro. Wessen Einkommen diesen Wert überschreitet und auch im Folgejahr sehr wahrscheinlich erreichen wird, der hat die Chance zur privaten Krankenversicherung zu wechseln. Für das kommende Jahr wird die JAEG voraussichtlich bei 49.500,00 Euro liegen. Das bedeutet erstmals seit 2000 einen Rückgang dieses Wertes.

Bis zur Umsetzung des Gesetzentwurfs sind jedoch noch ein paar Termine notwendig. Der letzte ist für den 17. Dezember 2010 im Bundesrat angesetzt.

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