21.01.2011
Rubrik: Sparten

Hartz IV

Müssen ALG II-Empfänger Zusatzbeiträge zahlen?

Eigentlich sah es so aus, als blieben in diesem Jahr Hartz IV-Empfänger vor der Forderung nach monatlichen Krankenkassen-Zusatzbeiträgen verschont. Doch anscheinend ändern nun einige Kassen ihre Satzung zu Lasten der Sozialhilfeempfänger.


Um den Wettbewerb unter den Krankenkassen zu fördern, hat es die Bundesregierung den gesetzlichen Anbietern seit Beginn des Jahres gestattet, Zusatzbeiträge in beliebiger Höhe zu erheben. Sind diese besonders hoch, so kann der Patient von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und zu einer anderen Krankenkasse wechseln.

Die Zusatzbeiträge müssen aber nicht nur von Arbeitnehmern und Selbstständigen gezahlt werden, sondern gelten auch für Hartz IV-Empfänger. Allerdings werden die Aufwendungen dafür aus dem Gesundheitsfonds beglichen, wenn der Tarif nicht über den „durchschnittlichen Zusatzbeitrag“ hinaus geht. Dieser wird jährlich vom Schätzerkreis des Bundesversicherungsamts für das Folgejahr bestimmt und soll für das kommende Jahr 2011 0 Euro betragen.

Liegt der erhobene Zusatztarif einer Krankenkasse (häufig 8 Euro monatlich) über dem durchschnittlichen Beitrag, so müssen Empfänger von Arbeitslosengeld II diese Differenz nicht zahlen.
Es sei denn, die Krankenkasse hat in ihrer Satzung ausdrücklich die Sozialleistungsempfänger zur Zahlung dieser Differenz verpflichtet bzw. keine grundsätzliche Befreiung eingeschlossen. Dann sind die zusätzlichen Kosten aus eigener Tasche zu begleichen.

Hier wird die Lage nun unübersichtlich. Denn tatsächlich scheinen einige Krankenkassen dazu überzugehen, per Satzungsänderung die Bezieher von Arbeitslosengeld zur Zahlung des Differenzbetrages zu verpflichten.

Es drängt sich der Verdacht auf, dass manche Kassen die Hartz IV-Empfänger zum Wechsel in eine andere Kasse drängen wollen. Sind doch gerade Langzeitarbeitslose besonders häufig von Krankheit betroffen. Laut einer Studie treten beispielsweise psychische Erkrankungen viermal häufiger bei Langzeitarbeitslosen auf als bei erwerbstätigen Menschen. Hinsichtlich dieser Zielgruppe dürften sich die Kassen von einem schlechten Leistungsangebot sogar einen Vorteil versprechen.

Die Satzungsänderungen sind noch in der Genehmigungsphase, sodass abzuwarten bleibt, wie sich die Situation entwickelt. Hartz IV-Bezieher sollten sich dennoch rechtzeitig über die Möglichkeit eines Krankenkassenwechsels informieren, wenn die eigene Kasse plötzlich einen Zusatzbeitrag erhebt und per Satzung eine Zahlungspflicht für ALG II-Empfänger festlegt. Sonst ist mit zusätzlichen Kosten zu rechnen, die nicht von den Jobcentern übernommen werden.

Weitere Nachrichten zu den Themen: Krankenversicherung  Tageskurier  Drei-Tage-Kurier 
Keine Kommentare

Es sind noch keine Kommentare vorhanden.

Schreiben Sie den Ersten.