01.03.2011
Rubrik: Markt

Barrierefreiheit

KfW fördert altersgerechten Umbau

Meist merkt man erst, wie viele Barrieren es im Eigenheim gibt, wenn man sich nicht mehr wie gewohnt bewegen kann. Ein plötzlicher Unfall kann die Mobilität stark einschränken. Damit eine notwendige Anpassung der eigenen vier Wände nicht zur finanziellen Strapaze wird, kann das Förderangebot „Altersgerecht umbauen“ der KfW-Förderbank genutzt werden.


Haus- und Wohnungseigentümer, die vorausschauend handeln wollen, sollten rechtzeitig an einen altersgerechten Umbau ihrer Immobilie denken. Denn die Barrierefreiheit im Alltag ist entscheidend für die Lebensqualität.

Wer Wohnraum umbauen oder eine bereits altersgerechte Immobilie erwerben will, kann einen Förderantrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“ stellen. Allerdings muss der Antrag noch vor Beginn der Umbaumaßnahmen oder des Kaufs eingehen. Sonst wird keine Förderung bewilligt, ebenso wie bei bereits realisierten, abgeschlossenen Umbauarbeiten.

Die KfW-Förderbank finanziert unter anderem:
  • den Erwerb einer frisch barrierereduziert umgebauten Eigentumswohnung oder eines Ein-/Zweifamilienhauses
  • den besseren Zugang zu Gebäuden und Wohnung sowie Rampen und Treppenanlagen
  • Maßnahmen im Wohnraum wie die Anpassung von Türen, Fenstern
  • Maßnahmen im Bad, z. B. ebenerdige Duschmöglichkeit, Sicherheitssysteme
Fünf Prozent der förderfähigen Kosten werden von der KfW zurückgezahlt, wenn mindestens 6.000 Euro in die Barrierefreiheit des Wohnraums investiert wird. Der Höchstbetrag des Zuschusses liegt bei 2.500 Euro.

Dabei ist es egal, ob es sich um den Einbau von Aufzügen, die Überbrückung von Treppenstufen, die Verbreiterung von Türen oder die Anpassung von Bädern handelt. Ziel des Programms ist es, in jedem Alter eine selbstbestimmte und unabhängige Lebensführung ohne Einschränkungen zu gewährleisten.

Der Zuschuss kann von privaten Eigentümern von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen sowie auch von Mietern und Wohneigentümergemeinschaften ein direkter Zuschuss beantragt werden.

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