20.04.2010
Rubrik: Markt

Gesundheitsförderung

Gesunde Mitarbeiter – gesunder Betrieb

Gesunde und qualifizierte Mitarbeiter sind in sozialer und ökonomischer Hinsicht die Grundessenz für den Erfolg eines Unternehmens. Dass sich dieses Credo auch auf die Europäische Union ausweiten lässt, hat der zuständige Dienst der EU-Kommission erkannt. Seit 1997 gilt die Luxemburger Deklaration zur betrieblichen Gesundheitsförderung in der Europäischen Union.


Nach der Luxemburger Deklaration umfasst die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und der Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz.
Dabei stehen die Verbesserung der Arbeitsorganisation und -bedingungen, die Förderung einer aktiven Mitarbeiterbeteiligung und die Stärkung persönlicher Kompetenzen im Mittelpunkt. Denn durch gesunde Mitarbeiter werden Produktivität und Arbeitsqualität gestärkt, Fehlzeitenquote und Personalfluktuation gering gehalten. Das fördert das Potenzial eines Unternehmens.

Bei der betrieblichen Gesundheitsförderung setzen auch die gesetzlichen Krankenkassen an. Nach § 20a Abs. 1 des fünften Sozialgesetzbuchs sind die Krankenkassen an der Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen im Betrieb mit beteiligt.

Die Krankenkassen erbringen Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben (betriebliche Gesundheitsförderung), um unter Beteiligung der Versicherten und der Verantwortlichen für den Betrieb die gesundheitliche Situation [...] zu erheben [...].

Bei vielen Krankenkassen finden sich Bonusprogramme, welche die Firmenfitness in den Betrieben bzgl. Fitness-Check, After-work-Sport oder Trainingsplan unterstützen.
Die Kassen bieten sowohl Aktionstage und Kurse als auch Hinweise und Tipps zur Gesundheitsförderung, von der Beratung zur Optimierung von Arbeitsabläufen bis zur arbeitsplatzbezogenen Rückenschule.
Fitness und Gesundheitsvorsorge belohnen die Krankenkassen bspw. durch ein Punktesystem. Gesammelte Punkte können dann in attraktive Sach- oder Geldprämien eingelöst werden.

Ein genaues Angebot zur Unterstützung der betrieblichen Gesundheitsförderung ist bei den einzelnen Versicherern zu erfragen.

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