30.01.2011
Rubrik: Sparten

Gesetzlich oder privat

Ausbildung im Ausland - versichert?

Wer in Deutschland einen Ausbildungsplatz bekommt ist automatisch durch die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) geschützt. Doch wie sie es bei der ersten Berufserfahrung im Ausland aus?


Die mittlerweile sehr gefragten Auslandspraktika sind eine gute Gelegenheit, seinen Horizont zu erweitern. Im Falle eines Unfalls sollte man aber sowie im Inland als auch im Ausland ausreichend versichert sein.

Gut zu wissen, dass die gesetzliche Unfallversicherung auch bei Auslandsaufenthalten im Rahmen der Ausbildung greift. Der Versicherungsschutz besteht dann über den Ausbildungsbetrieb oder die Berufsschule. Versichert sind dann alle Tätigkeiten und Wege im Zusammenhand mit dem Besuch der ausländischen Bildungseinrichtung, auch die An- und Abreise.

Wichtig: Der Auslandsaufenthalt muss von Ausbildungsbetrieb bzw. Bildungseinrichtung befürwortet werden oder aus schulischem Anlass von der Bildungsstätte organisiert sein, damit die gesetzliche Unfallversicherung gilt.

Wer aber im Ausland während einer Freizeitaktivität verunfallt, hat mit der gesetzlichen Unfallversicherung schlechte Karten. Sie greift in diesem Fall nicht. Auf der sichereren Seite ist man dann mit einer privaten Unfallversicherung, die in (fast) jeder Lebenslage vor gravierenden finanziellen Folgen schützt.

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