16.01.2011
Rubrik: Markt

Versichertenkartei

Die Schwarze Liste der Versicherer

Wenn man nach Ärger mit dem Versicherer zu einem anderen Anbieter wechseln will, könnte der den Versicherungsschutz verweigern. Denn beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) existiert eine Art schwarze Liste über auffällige Kunden, mithilfe derer Versicherungsbetrug aufgedeckt und dem vorgebeugt werden soll.


Versicherungsbetrug ist nicht nur schädlich für die Versicherungsunternehmen, sondern auch für die ehrlichen Versicherten, die die unziemlichen Handlungen letzten Endes mitbezahlen müssen. Daher wurde 1993 das Hinweis- und Informationssystem (HIS) des GDV ins Leben gerufen.

Es ist eine Datenbank, in der Informationen über Fahrzeuge und Personen gespeichert werden. Derzeit beläuft sich die Zahl der Einträge auf rund neun Millionen. Diese Einträge bewirken aber nicht automatisch, dass der Kunden keine Versicherung mehr abschließen kann. Sie sind eher als „Signal“ für Sachbearbeiter zu verstehen, bestimmte Vorgänge in der Bearbeitung näher zu betrachten, informiert der GDV.

Wie kommt der Eintrag in das HIS und was bewirkt er?

Nach bestimmten Meldekriterien kann ein Bearbeiter eines Versicherungsunternehmens, das GDV-Mitglied ist, einen Hinweis über einen Vorgang an das HIS weiterleiten. Diese Kriterien sind nach Punkten gewichtet.

Wird eine sorgfältigere Prüfung eines Kunden als relevant erachtet und ergeben sich durch die Prüfung neue Erkenntnisse, kann es sein, dass bestimmte Risiken neu kalkuliert oder gar ausgeschlossen werden. In prekären Einzelfällen kann der Versicherungsschutz auch gänzlich verwehrt werden.

Gibt es keine Unstimmigkeiten, hat der Versicherungskunde keine erneute Risikoanalyse oder einen Versicherungsausschluss zu befürchten.

Wie erfahre ich von einem Eintrag über mich?

Jeder Versicherte kann beim GDV nachfragen, ob es im HIS Einträge über ihn vorhanden sind. Unter folgender Anschrift kann man sich erkundigen.

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft - Hinweis- und Informationssystem - Wilhelmstraße 43/43G 10117 Berlin

Die Anfragen an den GDV werden allerdings nur postalisch angenommen. Eine Information per E-Mail oder Telefon ist derzeit nicht möglich.

Damit Missbrauch zu verhindern und sicherzustellen, dass der Anfragende auch berechtigt ist, muss eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) mit gesendet werden. Angaben wie die Ausweisnummer können dabei geschwärzt sein. Aber Vorname, Nachname, Geburtsname, -datum und -ort sowie die aktuelle Anschrift müssen einsehbar sein.

Die GDV-Auskunft beinhaltet aber nur Informationen darüber, ob ein Eintrag vorliegt und von welchem Versicherungsunternehmen er vorgenommen wurde. Weitere Einzelheiten sind dann beim Versicherer in Erfahrung zu bringen.

Erfolgt ein Eintrag ins HIS, erfährt die betroffene Person davon aber auch direkt von ihrem Versicherer.

Wie kann ein unrechtmäßiger Eintrag wieder gelöscht werden?

Generell werden Einträge nach einer Frist von fünf Jahren automatisch wieder aus dem System gelöscht.

Existiert aber ein Eintrag zu Unrecht, liegt der Grund für die Meldung nicht mehr vor oder fehlte von Anfang an, sollte sich der Versicherte an seinen Versicherer wenden. Denn nur er und nicht der GDV ist für die Richtigkeit der Meldung verantwortlich.

Dann wird erneut geprüft, ob die Voraussetzungen für den Eintrag gegeben sind. Stellt sich heraus, dass der Grund für die Meldung tatsächlich nicht vorliegt, wird die Löschung veranlasst.

Weitere Nachrichten zu den Themen: Allgemeines  Tageskurier 
Keine Kommentare

Es sind noch keine Kommentare vorhanden.

Schreiben Sie den Ersten.