26.09.2010
Rubrik: Markt

Haus und Wohnen

Unterversicherungsverzicht

Beim Abschluss beispielsweise einer Hausratversicherung kann es sich fatal auswirken, den Wert von Hab und Gut falsch bemessen zu haben. Liegt dieser Wert über der Versicherungssumme, spricht man von einer Unterversicherung, weshalb die Entschädigung geringer ausfallen kann. Doch manchmal räumen Versicherer einen Unterversicherungsverzicht ein.


Wenn man die Höhe der Versicherungssumme berechnet, muss beachtet werden, dass sie den Kosten für die Neubeschaffung des kompletten Hausrats entspricht. Ist man tatsächlich unterversichert, kann der Hausratversicherer die Entschädigungszahlung kürzen oder gar ablehnen.

Wenn zum Beispiel nur der halbe Wert des Haurats durch die festgelegte Versicherungssumme abgedeckt wäre, würde der eigentliche Schaden ebenfalls nur zur Hälfte ersetzt.

Um diesem Dilemma zu entgehen, kann der Versicherte mit seinem Anbieter einen Unterversicherungsverzicht vereinbaren. Dieser besagt, dass der Versicherer nicht erst prüft, ob eine Unterversicherung vorliegt, sondern ggf. die volle Versicherungssumme bereitstellt. Hausratversicherer willigen einem Unterversicherungsverzicht oft bei einer bestimmten Versicherungssumme pro Quadratmeter der Wohnfläche ein.
Im Bereich der Gebäudeversicherung oder der landwirtschaftlichen sowie gewerblichen Versicherung kann ebenfalls ein Unterversicherungsverzicht vereinbart werden, sofern die Wertermittlung bzw. Versicherungssummenberechnung durch den Versicherer durchgeführt wird.

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