28.01.2011
Rubrik: Markt

Kombiniere, Watson!

Verbundene und gebündelte Versicherung

Heutzutage kann man sich gegen sämtliche Risiken versichern. Oft gibt es die Versicherung gegen bestimmte Gefahren in einer Kombinationsform. Dabei ist zwischen verbundener und gebündelter Versicherung zu unterscheiden.


Kombinierte Versicherung

Bei der kombinierten oder auch verbundenen Versicherung handelt es sich um eine gleichzeitige Abdeckung mehrerer Gefahren. Das geschieht mit einem einzigen Antrag und einheitlichen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Nach Annahme des Antrags händigt der Versicherer dem Kunden auch nur einen Versicherungsschein aus.

Wer später Gefahren aus dieser Versicherung ausschließen will, hat schlechte Karten. Die Versicherung für ausgewählte Risiken kann nicht einzeln gekündigt werden.

Ein Beispiel für eine kombinierte Versicherung ist die verbundene Hausratversicherung. Darin sind meist die Risiken Brand, Blitzschlag, Leistungswasser, Sturm, Einbruch, Vandalismus und Raub. Optional könnten auch der Fahrraddiebstahl oder Wasserschaden durch ein defektes Aquarium ausgewählt werden.

Der Kunde muss abwägen, inwieweit er sich versichern will. Danach richtet sich dann die Beitragshöhe. Im Bereich der Wohngebäudeversicherung ist kombinierte Version die Regel.

Gebündelte Versicherung

Nicht zu verwechseln mit der kombinierten Versicherung ist die gebündelte Versicherung. Zwar erhält der Versicherungskunde vom Anbieter ebenfalls nur einen Versicherungsschein. Doch die Gefahren sind über mehrere rechtlich selbstständige Versicherungsverträge aufgeschlüsselt.

Oft sind diese Policen aufgrund ihrer thematischen Ähnlichkeit gebündelt, gelten aber rechtlich unabhängig von einander. Da die Versicherungsprämien für die einzelnen Verträge separat vereinbart werden, ist eine Auskoppelung von gewissen Gefahren aus dem Versicherungsschutz möglich.

Die Bündelung von Wohngebäudeversicherung und Glasversicherung ist eine typische gebündelte Versicherung. Dabei stellt sich die Glasversicherung meist als Zusatzversicherung dar.

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