29.10.2010
Rubrik: Markt

Private Krankenversicherung

Alterungsrückstellung gegen Leistungsminderung

Wer sich über die private Krankenversicherung (PKV) informiert, wird unter anderem auf den Begriff der Alterungsrückstellung bzw. Altersrückstellung stoßen. Er ist ein entscheidender Faktor in der Beitragsberechnung der PKV und dient als Puffer für zunehmenden Leistungsbedarf.


Da bekanntermaßen der Bedarf an Versicherungsleistungen im Alter zunimmt, aber die Versicherungsprämien in der PKV nicht aus diesem Grund erhöht werden dürfen, muss auf einem anderen Wege die Finanzierung des steigenden Leistungsbedarfs erfolgen.

In der PKV findet, im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), das Äquivalenzprinzip Anwendung. Das bedeutet, dass alle zukünftigen Leistungen in ihrer Summe dem Gesamtbetrag des Prämienaufkommens entsprechen. Um die Kosten im hohen Alter finanzieren zu können, werden Alterungsrückstellungen gebildet. In jungen Jahren zahlt der Versicherte mehr, als derzeit benötigt wird. Die Alterungsrückstellungen wirken als Kapitalansparung, die für spätere Leistungen benötigt wird. Hinzu kommt die Verzinsung der Alterungsrückstellung.

Auch wenn die PKV eine Individualversicherung darstellt, ist die Alterungsrückstellung nicht mit einem persönlichen Guthaben zu vergleichen. Denn privat Versicherte werden in Gruppen, den Risikogemeinschaften, erfasst. Die Alterungsrückstellung wird dementsprechend für die gesamte Risikogemeinschaft verwendet.

Bis 2009 konnte man deswegen die Alterungsrückstellung bei Kündigung und Wechsel der PKV nicht mitnehmen. Seit dem 01. Januar 2009 ist dies nun doch möglich. Eine Einschränkung muss aber beim Wechsel hingenommen werden: Die Alterungsrückstellungen werden im Umfang des Basistarifs anrechnungsfähig gestellt.

Weitere Nachrichten zu den Themen: Tageskurier  Drei-Tage-Kurier  Versicherungsbegriffe 
Keine Kommentare

Es sind noch keine Kommentare vorhanden.

Schreiben Sie den Ersten.