05.07.2010
Rubrik: Markt

Kein Fachchinesisch

Dynamik in den Versicherungsoptionen

Vor allem im Bereich der Lebensversicherung und der Unfallversicherung gibt es in den Versicherungsoptionen den Punkt „Dynamik“. Doch was steckt dahinter?


Die Option „Dynamik“, auch dynamische Erhöhung genannt, ist eine automatische Anpassung. Diese Erhöhung der Beiträge und Leistungen ist vertraglich vereinbart und erfolgt regelmäßig, meist jährlich.

Der Grund sind wachsende Lebenshaltungskosten und Einkommen, die eine Anhebung des Versorgungsbedarfs bedingen. Die Erhöhung der Versicherungssumme bzw. des -umfangs dient dem Ausgleich dieser Steigerung. Der Vertragsumfang wird somit an die angenommene Bedarfsänderung während der Vertragslaufzeit angepasst.

Wenn die vereinbarten Konditionen sehr weit gefasst gelten, kann der Versicherte davon profitieren. Dann ist es möglich, dass derweil erfolgende Tariferhöhungen sich durch die Dynamikvereinbarung nicht auswirken.

Im Unterschied zu einem Vertrag mit Steigerungsvereinbarung ist hier die Erhöhung nicht unwiderruflich. Der Versicherte kann der einzelnen Erhöhung widersprechen. Abhängig vom jeweiligen Vertrag können mehrfache Widersprüche zum Ausschluss weiterer dynamischer Erhöhungen führen.

Dynamik kann nach verschiedenen Aspekten vereinbart werden:
  • Beitrags- oder Leistungsdynamik:
    Entweder erfolgt die Berechnung der Erhöhung auf Basis der versicherten Leistung oder nach dem Beitrag.
  • Voll- oder Teildynamik:
    Bei der Volldynamik wird der Gesamtbeitrag bzw. -leistungsumfang erhöht. Teildynamik bedeutet, dass nur einzelne Teilleistungen oder der entsprechende Beitrag dafür angepasst werden.
  • Erhöhungsmaßstab:
    Die Erhöhung wird nach einen festen Faktor oder einem Index, der der erwarteten Bedarfsänderung gerecht wird, festgelegt.
Generell gilt bei der Bestimmung der Dynamik für Versicherungsnehmer und Versicherer Vertragsfreiheit. Daraus resultieren in der Praxis unterschiedliche Dynamikmöglichkeiten.

In der Regel wird die dynamische Erhöhung vom Versicherer auch dann noch nachträglich angenommen, wenn er bei Vertragsabschluss Dynamik als Versicherungsoption angeboten hat. Dies kann allerdings eine erneute Risikoprüfung nach sich ziehen.

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