25.09.2010
Rubrik: Markt

Obliegenheiten des Versicherten

Nicht nur Rechte - auch Pflichten

Versicherungspolicen werden zum Schutz vor starker finanzieller Belastung abgeschlossen. Der Versicherte hat dann im Schadenfall das Recht, vom Versicherungsschutz Gebrauch zu machen. Doch wer Rechte hat, hat meist auch Pflichten. In der Versicherungsbranche werden diese Pflichten Obliegenheiten genannt.


Wer sich auf den Schutz seiner Versicherung verlassen will, sollte drei Arten von Obliegenheiten beachten:
  1. vor Vertragsabschluss
  2. vor Eintreten des Schadens
  3. nach Eintreten des Schadens

Vor Vertragsabschluss

Die erste der drei Pflichten ist weitestgehend bekannt. Vor Vertragsunterzeichnung müssen beispielsweise bei Lebens-, Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung Fragen zum Gesundheitszustand des Versicherten wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Andernfalls droht Leistungskürzung oder gar -ausfall.
Im Falle der Hausratversicherung sollten kostbare Gegenstände in der Wohnung nicht verschwiegen werden. Zwar fiele der Versicherungsbeitrag möglicherweise geringer aus. Doch der Versicherte geht das Risiko ein, dass die Gesellschaft im Schadenfall die Zahlung verweigert.

Vor dem Schaden

Ist der Vertrag geschlossen, warten weitere Pflichten auf den Versicherten. Nun geht es darum, dem Schadenfall vorzubeugen. Hierbei wird in vermeidbare und unvermeidbare Risiken unterschieden. So sollten Türen und Fenster bei Abwesenheit verschlossen sein oder die Heizung im Winter nie komplett abgestellt werden. Ebenso sollte man keine Wertsachen im Auto liegen lassen, da dies Einbruch und Diebstahl nur zusätzlich provozieren würde.
Unvermeidbare Risiken sollten immer der Versicherungsgesellschaft mitgeteilt werden. Beispielsweise muss man als Mieter die Gesellschaft über ein Baugerüst an der Hausfassade in Kenntnis setzen. Denn durch das Gerüst erhöht sich die Einbruchgefahr. Hauseigentümer sind bereits dann schon in der Informationspflicht, wenn sie planen, ein Gerüst aufzustellen. Auch will der Versicherer wissen, wie lange die Baumaßnahmen andauern werden.
Generell ist der Versicherungsnehmer immer auf der sicheren Seite, wenn er jede Veränderung meldet. Dazu zählen auch Änderungen der Anschrift oder des Familienstands.

Im Schadenfall

Kommt es dann tatsächlich zu einem Schaden, gilt unverzügliche Meldepflicht. Oft kann sich der Versicherer nur so ein genaues Bild machen. Vor allem aber, trägt der Versicherte dafür Sorge, dass die Schadenbilanz nicht noch durch Folgeschäden verstärkt wird. Auch ist er verpflichtet, bei der Aufklärung mitzuhelfen. Werden Informationen nicht an die Versicherung weitergetragen, riskiert man den Versicherungsschutz.
Auch darf man beschädigte Gegenstände nicht gleich wegwerfen. Für den Fall, dass die Versicherung den Schaden in Augenschein nehmen will, ist die Dokumentation auf Foto oder Film sinnvoll. Bei Diebstahl wird üblicherweise eine umfassende Stehlgutliste gefordert.

Wer sich über seine Pflichten informieren möchten, kann einen Blick auf den Vertragspunkt „Obliegenheiten“ werfen oder sich an den Versicherungsmakler seines Vertrauens wenden.

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