06.08.2010
Rubrik: Markt

Richtiges Schuhwerk

Barfuß oder Lackschuh - Fahrlässig am Steuer?

Gutes Aussehen oder Bequemlichkeit hin oder her – Autofahrer sollten auf angemessenes Schuhwerk achten. Mit Flip-Flops oder High Heels hinterm Lenkrad kann man schnell abrutschen und dadurch einen Unfall verursachen. Doch riskiert man damit seinen Kfz-Versicherungsschutz?


Grundsätzlich gilt zwar, dass der Versicherungsschutz unabhängig vom Schuhwerk besteht. Dennoch sollte man auch bei sommerlichen Temperaturen rutschsicheres, gut am Fuß sitzendes Schuhwerk tragen, sonst kann im Schadensfall die Kfz-Versicherung die Leistung wegen Fahrlässigkeit mindern. Zwar ist in der Gesetzgebung nicht ausdrücklich die Pflicht zu bestimmtem Schuhwerk festgehalten, dennoch ist bei grober Fahrlässigkeit eine Leistungsreduzierung erlaubt.

Schuhe, die nur wenig Halt bieten oder leicht am Pedal hängen bleiben, sollten daher lieber als Wechselpaar im Fahrzeug liegen. Exemplare mit besonders hohen Absätzen mögen modisch angesagt sein. Beim Absatz heißt es aber: Weniger ist mehr – nämlich mehr Sicherheit, auch wenn bei den Versicherern immer im Einzelfall über einfache oder grobe Fahrlässigkeit entschieden wird.

Ist man allerdings beruflich hinterm Steuer unterwegs, gibt es klare Vorschriften. Berufskraftfahrer müssen sich nach den geltenden Unfallverhütungsregeln richten. An ihre Füße gehören feste, den Fuß umschließende Schuhe, die in jeder Situation den nötigen Halt gewähren.

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