15.06.2010
Rubrik: Markt

Recht

Dienstwagennutzung trotz Ende der Lohnfortzahlung?

Was passiert im längeren Krankheitsfall mit dem Dienstwagen? Darf er auch weiterhin privat genutzt werden? Aus einer Dienstwohnung muss man schließlich auch nicht ausziehen, wenn man längere Zeit arbeitsunfähig ist.


Endet die Lohnfortzahlung nach sechs Wochen bei Krankheitsausfall, hat der Arbeitnehmer auch nicht länger Anspruch auf die private Nutzung des Dienstfahrzeugs. Das hat das Landesarbeitsgericht Stuttgart entschieden (AZ: 20 Ca 1933/08).

Zwar steht dem Arbeitnehmer der Dienstwagen grundsätzlich auch dann zu, wenn er keine Arbeitsleistung erbringen kann (z. B. bei Urlaub oder Krankheit). Dies gilt allerdings nur so lange, wie der Arbeitgeber zur Lohnzahlung verpflichtet ist.

Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der laut Arbeitsvertrag, den Firmenwagen auch privat nutzen durfte. Nach neunmonatiger Krankheit verlangte der Arbeitgeber den Dienstwagen zurück, da der Leasingvertrag auslief. Der Mitarbeiter verlangte im Gegenzug Schadenersatz für Nutzungsausfall und argumentierte, dass auch Dienstwohnungen nach Ende der Lohnfortzahlung weiter genutzt werden dürften. Diesen Vergleich wies das Gericht zurück. Denn für eine Dienstwohnung bestehe ein gesonderter Vertrag und der Mitarbeiter zahle Miete.

Aus der Tatsache heraus, dass der Arbeitgeber den Wagen nicht gleich nach Ende der Lohnfortzahlung zurückforderte, ließe sich kein Recht auf eine weitere Dienstwagennutzung ableiten. Außerdem sei der Sachbezugswert für das Fahrzeug bereits im Krankengeld berücksichtigt.

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