22.04.2010
Rubrik: Markt

Versicherung im Ehrenamt

Auch Ehrenamtliche brauchen eine Absicherung

In der Bahnhofsmission helfen, als Übungsleiter im Sportverein für Kinder und Jungendliche da sein oder in der Freiwilligen Feuerwehr Leben retten – Ehrenamtliche sind in den verschiedensten Bereichen tätig. Ebenso viele Fragen ergeben sich, wenn es um den Versicherungsschutz geht.


Ein Drittel der Menschen in Deutschland engagieren sich nach Angabe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSF) freiwillig u. a. in Vereinen, kommunalen Einrichtungen, Verbänden, Kultur- und Sportvereinen oder Kirchengemeinden.
Sie wollen anderen helfen und einen Beitrag zum Miteinander in der Gesellschaft leisten. Jedoch sind sich viele Ehrenamtlich unsicher, ob und wie sie sich dahingehend versichern sollten, damit im Fall einer Verletzung oder gar Invalidität durch Ausübung des Ehrenamts oder der Schädigung anderer Personen nicht die Gefahr des finanziellen Ruins. Die wichtigsten Versicherungen sind hierbei die Unfall- und die Haftpflichtversicherung.

Unfallversicherung

Grundsätzlich gilt der gesetzliche Unfallversicherungschutz, der im SGB VII geregelt ist. Da aber nicht alle freiwilligen Tätigkeiten durch die gesetzliche oder eine private Unfallversicherung abgesichert sind, unterstützen die Bundesländer ihre Ehrenamtlichen durch Sammelverträge mit Versicherungsorganisationen. Die freiwilligen Helfer werden nicht mit der Beitragszahlung belastet. Das übernehmen die Länder.
Wer sich ehrenamtlich für das gesellschaftliche Wohl einsetzt, muss sich nicht vorher extra anmelden. Erst im Fall eines Schadens soll man sich an die entsprechende Versicherung wenden, allerdings nur, wenn nicht durch die Organisation, in der der Ehrenamtliche tätig ist, bereits Unfall- oder Haftpflichtschutz besteht.

Die gesetzliche Unfallversicherung tritt bei Unfällen auf Arbeit oder auf dem Hin- oder Rückweg ein und schützt Arbeitsnehmer und Auszubildende vor Folgen einer Berufskrankheit. Generell kommt sie nur für Personenschäden des Versicherten auf. In der Regel besteht für Ehrenamtliche eine Unfallversicherung über den entsprechenden Verein oder die Organisation. Sie schützt gegen finanzielle Konsequenzen, die aus einer Verletzung des Ehrenamtlichen resultieren. So zahlt die Versicherung die medizinische Betreuung bei Verletzungen, ein Verletztengeld für die Zeit eines Arbeitsausfalls, ggf. sogar eine Rente bei dauerhaften Beeinträchtigungen durch den Unfall.
Laut SGB VII greift die gesetzliche Unfallversicherung bei Ehrenamtlichen bspw. in Rettungsunternehmen, im Bildungs- und Gesundheitswesen oder, die wie Beschäftigte tätig sind.
Manche Berufsgenossenschaften, die neben Unfallkassen die gesetzliche Unfallversicherung tragen, verlangen eine schriftliche Vereinbarung zwischen Einrichtung und Ehrenamtlichem, in der die ehrenamtlichen Tätigkeiten genau genannt werden.
Wer als Ehrenamtlicher auf Nummer sicher gehen will, dem sei eine private Unfallversicherung angeraten. Denn sie gilt auch bei nicht unmittelbar ehrenamtlichen Tätigkeiten. Außerdem leistet sie unabhängig von einer gesetzlichen Unfallversicherung.

Haftpflichtversicherung

Fügt man anderen Personen Schaden zu, muss man dafür geradestehen. Dazu heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
In diesem Fall ist eine Haftpflichtversicherung unumgänglich, auch wenn sie nicht gesetzlich gefordert ist. Sie deckt Forderungen bei Verletzung oder Schädigung anderer durch den Ehrenamtlichen. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Ehrenamtliche meist selbst. In diesem Fall springt nicht die Organisation ein. So sollte man über eine private Haftpflichtversicherung geschützt sein. Auch hier gibt es Ausnahmen: Ehrenamt im kommunalen Dienst und als leitendes Amt mit Verantwortung. Alternative ist eine Vereinshaftpflichtversicherung.

Bei Unsicherheiten und Fragen zum Umfang des Schutzes sollte man sich direkt an die Versicherung oder an den persönlichen Versicherungsmakler wenden.

Andere Versicherungen

Weitere Risiken bei der Ausübung eines Ehrenamts sind bspw. Berufsunfähigkeit, Autounfälle oder Rechtsstreitigkeiten.
Zur Absicherung bei solchen Risiken ist es sinnvoll, über eine private Berunfsunfähigkeits-, eine Dienstrahmen-, eine Rechtsschutzversicherung nachzudenken. In diesen Fällen gilt ebenfalls: Erst nach dem Versicherungsrahmen über die Einrichtung und über das jeweilige Bundesland erkundigen, dann ggf. privat vorsorgen.

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