23.03.2010
Rubrik: Markt

Krankenversicherung

Gesundheitsbonus auch ohne ärztliches Attest

Eine Krankenkasse darf Normalgewichtigen und Nichtrauchern auch ohne ärztlichen Nachweis einen Bonus gewähren. Dies sei kein wettbewerbswidriges Verhalten. Diese Entscheidung traf das Hessische Landessozialgericht mit einem unanfechtbaren Beschluss vom 8. Februar 2010 (Az.: L 8 KR 294/09 B ER).


Die AOK Hessen hatte der Betriebskrankenkasse (BKK) vorgeworfen, dass deren Bonusregelung gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstoße (UWG).

Die BKK gewährt ihren Mitgliedern einen Bonus, wenn sie seit mindestens sechs Monaten Nichtraucher sind und einen Body-Maß-Index zwischen 18 und 27 haben.
Auf einen ärztlichen Nachweis für diese Angaben besteht die Kasse allerdings nicht. Dies beanstandete die klagende Krankenkasse.

Doch die Unterlassungsklage der AOK scheiterte vorm hessischen Landessozialgericht. Die Richter entschieden, dass das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb auf Krankenkassen nicht anzuwenden sei.
Was zähle, sei die Satzung der Krankenkasse und die schreibt im Fall der BKK keinen ärztlichen Nachweis für normales Gewicht und Nichtrauchersein vor.
Zudem konnte die AOK keine für sie entstandene Nachteile, wie beispielsweise umfangreiche Mitgliederverluste, nachweisen.

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