08.10.2009
Rubrik: Markt

Semesterbeginn

Versicherungsschutz prüfen

An deutschen Hoch- und Fachschulen beginnt dieser Tage das Wintersemester 2009/2010. Trotz Einschreibungsfristen, Seminarplänen und Prüfungsstress sollte der geeignete Versicherungsschutz nicht aus den Augen verloren werden.


Um ein Studium beginnen zu können, muss eine Krankenversicherung nachgewiesen werden.
Ein größer Teil der Studienanfänger ist über die Familienversicherung der Eltern versichert. Damit die Versicherung beitragsfrei bleibt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • 25. Lebensjahr noch nicht vollendet
  • Arbeitszeit übersteigt nicht mehr als 20 Wochenstunden
  • Einkommen übersteigt nicht 350 Euro (bzw. 400 Euro bei Minijob)

Wer in größerem Umfang arbeitet, gilt nicht als Student und ist als Arbeitnehmer versicherungspflichtig.

Bei dualen Studiengängen wird allerdings das Werkstudentenprivileg angewendet. Die studentische Versicherungspflicht bleibt erhalten, da das Studium weiterhin im Vordergrund steht.

Ab Vollendung des 25. Lebensjahres endet i.d.R. die kostenfreie Familienversicherung. Allerdings verlängert sich diese Frist bei jungen Männern, die Wehr- oder Ersatzdienst geleistet haben, um ihre Dienstzeit.

Da der Beitragssatz für Studenten bei den gesetzlichen Kassen gleich ist, lohnt es sich Zusatzleistungen (z.B. Sportkurse, Yoga oder Beitragserstattungen) zu vergleichen.
Zunehmend arbeiten die gesetzlichen Kassen auch mit privaten Anbietern zusammen, um eine umfassende medizinische Versorgung z.B. im Zahnersatzbereich zu ermöglichen.
Man sollte sich früh erkundigen mit welchen Zusatzversicherern die eigene GKV zusammenarbeitet und welche Rabattmöglichkeiten bestehen.

Wessen Eltern privat versichert sind, können sich für den Verbleib in der privaten Krankenkasse entscheiden.

Besonders für männliche Studenten lohnen sich private Krankenversicherungen.
Deren Beitragssätze sind niedriger als die ihrer weiblichen Kommilitonen.
Allerdings sollten junge Eltern ihren gesetzlichen Versicherungsschutz nicht voreilig aufgeben.
Anders als bei den gesetzlichen Kassen sind Kinder bei privaten Versicherern nicht beitragsfrei mitversichert.

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