09.12.2009
Rubrik: Markt

"Generation Praktikum"

Pflichtpraktikum - bin ich versichert?

Die Veränderungen in der Hochschullandschaft sind durch Studentenproteste in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Ziele bei der Einführung von Bachelor- und Master-Studiengängen waren u.a. europaweit vergleichbare und anerkannte Abschlüsse, Verkürzungen der Studienzeit und verstärkter Praxisbezug. Doch während eines Praktikums kann es vor allem bei Sozialversicherungen und Unfallversicherung zu Veränderungen kommen.


Besonderes Studierenden der Geisteswissenschaften fällt es schwer, nach dem Abschluss einen geeigneten Beruf zu finden. Viele Studenten leisten deshalb Praktika, um Erfahrungen zu sammeln und Kontakte zu möglichem Arbeitgebern aufzubauen.
In vielen Studiengängen wurden auch verstärkt Pflichtpraktika eingeführt.

Ob und inwieweit der Praktikant einer Versicherungspflicht unterliegt, hängt dabei von vielen Faktoren ab.

Praktika im Inland
Leistet ein Student während seiner Studienzeit ein Praktikum, das in der Prüfungsordnung (Studienordnung) vorgeschrieben ist, besteht keine Sozialversicherungspflicht.
Wird vor oder nach dem Studium ein Pflichtpraktikum absolviert, besteht hingegen Pflicht zur Sozialversicherung (dazu zählen: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung)

Freiwillige Praktika
Praktika, die nicht in der Studienordnung vorgeschrieben sind, unterliegen dann keiner Versicherungspflicht, wenn das Praktikum nicht vergütet wird.
Ist das Praktikum mit weniger als 400 Euro vergütet, ist eine Pauschale an die Krankenversicherung zu leisten.
Verdient der Studierende mehr als 400 Euro im Monat und hat er im vergangenen Jahr mehr als 26 Wochen während der Vorlesungszeit für mindestens 20 Stunden in der Woche gearbeitet, besteht volle Versicherungspflicht.
Volle Versicherungspflicht besteht auch, wenn das Praktikum länger als zwei Monate andauerte (während der Vorlesungszeit) und die wöchentliche Arbeitszeit mehr als 20 Stunden betragen hat.

Bei der zuständigen Krankenkasse oder dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) erhält man weitere Auskünfte.

Wichtig:
Wird das Praktikum im Ausland geleistet, muss unbedingt geprüft werden, ob ausreichender Unfallschutz besteht.

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