04.04.2012
Rubrik: Markt

Fachkräfte

Wenn Chirurgen als Taxifahrer arbeiten

Ausländische Berufs- und Studienabschlüsse sollen zukünftig besser und schneller anerkannt werden. Damit reagiert die Bundesregierung auf lange anhaltende Kritik – Vor allem die Potentiale von Fachkräften, die aus Nicht-EU-Ländern in die Bundesrepublik übergesiedelt sind, wurden bisher kaum genutzt.



Wenn Fachkräfte ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen auch in der Bundesrepublik anerkennen lassen wollten, dann mussten sie bisher viele bürokratische Hürden überwinden. Vor allem Abschlüsse, die außerhalb der EU erworben wurden, fanden bisher kaum Anerkennung. Einheitliche Kriterien zur Bewertung der Berufsabschlüsse gab es nicht. Deshalb mussten die Betroffenen oft mit einer Arbeit Vorlieb nehmen, die nicht ihrer Qualifikation entsprach – Chirurgen fuhren Taxi, Mathelehrer arbeiteten als Putzkraft.

Doch nun soll für Fachkräfte aus dem Ausland vieles besser werden, denn zum 01.April wurde das sogenannte „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ beschlossen. Erstmals haben nun auch Nicht-EU-Bürger einen Rechtsanspruch darauf, dass ihr Berufsabschluss zeitnah geprüft wird. Nach Vorlage aller Unterlagen müssen die Antragsteller innerhalb von drei Monaten erfahren können, was ihr Abschluss in Deutschland wert ist – speziell, ob die erworbenen Kenntnisse gleichwertig zu deutschen Berufen sind. Bisher waren für den Prüfvorgang Wartefristen von bis zu 2 Jahren keine Ausnahme. Die Regelung über die dreimonatige Entscheidungsfrist wird zum 1. Dezember 2012 in Kraft treten.

Mit der besseren Anerkennung ausländischer Berufe will die Bundesregierung gegen den Fachkräftemangel in Deutschland vorgehen. Wenn Lücken in der Qualifikation bestehen, dann können sich die Bewerberinnen und Bewerber gezielt nachqualifizieren. Das Gesetz findet auf alle Berufe im dualen System Anwendung, beispielsweise Bäcker oder KFZ-Mechaniker. Darüber hinaus soll es auch Verfahren für bundesrechtlich geregelte Berufe wie Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenschwestern geben. Die Bundesländer haben bereits angekündigt, die Anerkennungsverfahren auf Länderebene ebenfalls an das neue Gesetz anzupassen, so dass auch Lehrer und Ingenieure von den neuen Regeln profitieren können.

Eine zentrale Stelle, die für alle Anfragen auf Bundesebene zuständig wäre, gibt es für ausländische Fachkräfte allerdings nicht. Ansprechpartner sind die jeweiligen Berufskammern. Es wird jedoch mit „Anerkennung in Deutschland“ (http://www.anerkennungindeutschland.de) ein allgemeines Informationsportal angeboten, auf dem Anträge heruntergeladen werden können und viele Informationen hinterlegt sind. Ergänzend dazu schaltet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Telefon-Hotline frei, die Auskunft in deutscher und englischer Sprache bietet. Die Hotline ist unter der Nummer +49 (0)30-1815-1111 erreichbar. Sollte es doch einmal zu juristischen Auseinandersetzungen über die Anerkennung eines Berufes kommen, so kann der Besitz einer Rechtsschutzversicherung nicht schaden.

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