30.03.2012
Rubrik: Markt

Pflegeschutz

Bundesregierung beschließt erste Schritte zur Pflegereform

Bereits 2011 rief der frühere Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) ein „Jahr der Pflege“ aus. Nachdem lange über mögliche Reformen gestritten wurde, konnte das Bundeskabinett nun einen ersten Gesetzentwurf verabschieden. Vor allem die Situation von Demenzkranken soll verbessert werden.



Eine Reform der Pflegeversicherung tut dringend Not. Heute sind bereits 2,4 Millionen Menschen in Deutschland auf fremde Hilfe angewiesen, viele von ihnen sind an Demenz erkrankt. Gesundheitsexperten rechnen damit, dass wegen der anhaltenden Alterung der Gesellschaft zukünftig noch mehr Menschen pflegebedürftig werden, die Zahl der Pflegefälle könnte innerhalb weniger Jahre auf über vier Millionen anwachsen. Wie aber sollen die steigenden Kosten gedeckt werden? Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hat am 28. März in Berlin das sogenannte Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) präsentiert, das für die Bundesbürger wichtige Neuerungen bereit hält:

Steigender Beitragssatz zur Pflegeversicherung

Zum 01. Januar 2013 soll der Beitrag zur Pflegeversicherung von 1,95 auf 2,05 Prozent steigen. Gesundheitsminister Daniel Bahr rechnet damit, dass dann im kommenden Jahr den Pflegekassen 1,14 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung stehen. Die Mehreinnahmen sollen vor allem zur Unterstützung von Demenzkranken genutzt werden – 500.000 Menschen können nach Schätzungen des Finanzministeriums davon profitieren.

Förderung der privaten Pflegevorsorge

Die staatliche Förderung privater Pflege-Vorsorge soll die Menschen zukünftig dabei unterstützen, eigenverantwortlich für das Pflegerisiko vorzusorgen. Vorbild für diesen Zusatzschutz ist die Riester-Rente. Nach den jetzigen Plänen können Bundesbürger erstmals ab dem 01. Januar 2013 mit einer Förderung rechnen. Das Gesundheitsministerium rechnet mit jährlichen Mehraufwendungen aus dem Bundeshaushalt von rund 100 Millionen Euro. Details der Reform sind jedoch noch nicht beschlossen. Derzeit streitet sich das Bundesgesundheitsministerium mit dem Finanzministerium darüber, ob es nur Steuervorteile für die Versicherten geben soll oder die Versicherungsnehmer auch mit direkten Zuschüssen rechnen können.

Pflegegeld auch ohne Pflegestufe

Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die ohne Pflegestufe sind (Die sogenannte „Pflegestufe 0“), erhalten ab dem 01. Januar 2013 ein monatliches Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro. Mit dieser Maßnahme soll vor allem die Betreuung Demenzkranker in der Familie unterstützt werden. Jedoch fallen altersverwirrte Menschen weiterhin durch das Pflegeraster: Bei der Begutachtung durch den medizinischen Dienst werden sie nicht in die Pflegestufen I bis III eingruppiert. Hier verlangen Experten dringend eine Nachbesserung, denn gerade demenzkranke Patienten sind auf eine ständige Betreuung angewiesen. Vom An- bis Auskleiden bis hin zur Essensaufnahme können sie viele Dinge nicht eigenständig erledigen.

Bessere ambulante Versorgung Demenzkranker

Die ambulante Versorgung Demenzkranker wird deutlich verbessert. Im Vorgriff auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff bieten ambulante Pflegedienste künftig neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auch gezielt Betreuungsleistungen an. Dies sind Leistungen, die speziell auf die Bedürfnisse Demenzkranker zugeschnitten sind. Des weiteren soll geprüft werden, ob neben den heutigen Pflegediensten auch Betreuungsdienste vorgehalten werden können, die ihr Leistungsangebot auf Demenzkranke spezialisieren.

Stärkung der Situation pflegender Angehöriger

Die Situation pflegender Angehöriger soll verbessert werden. Angedacht ist unter anderem, dass Krankenkassen eher notwendige Rehabilitationsmaßnahmen bewilligen, wenn Patienten einen Angehörigen zu Hause betreuen. Außerdem soll es erleichtert werden, eine Auszeit von der Pflege zu nehmen: Künftig wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt, wenn Angehörige eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege für ihren Pflegebedürftigen in Anspruch nehmen.

Für eine rentenversicherungsrechtliche Absicherung muss eine Mindestpflegeaufwendung von 14 Stunden pro Woche bestehen. Zum Ausgleich von Härtefällen muss dieser Pflegeaufwand zukünftig nicht allein für einen Pflegebedürftigen getätigt werden, sondern kann auch durch die Pflege von zwei Pflegebedürftigen erreicht werden.

Darüber hinaus hat Daniel Bahr eine „Initiative Wohngruppen“ geplant. Der Gesundheitsminister will mit dieser Maßnahme Alternativlösungen zu bisherigen Betreuungsmodellen ausbauen, so dass die Versorgung Pflegebedürftiger zu Hause mit einer Versorgung im Heim besser verbunden werden kann. Zudem erhält jeder Pflegebedürftige 200 Euro pro Monat in einer Wohngruppe.
Weitere Nachrichten zu den Themen: Politik  Politik   Drei-Tage-Kurier 
Keine Kommentare

Es sind noch keine Kommentare vorhanden.

Schreiben Sie den Ersten.