28.11.2010
Rubrik: Sparten

Storno oder Abbruch

Reise! Rücktritt?

Wer je eine Reise wegen unvorhergesehener Erkrankung, Arbeitsplatzwechsel oder gar einem Ernstfall in der Familie nicht antreten konnte, weiß, wie erleichternd es ist, vorher eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen zu haben. Doch Vorsicht: Nicht jede beliebige Reiserücktrittspolice ist ausreichend.


Die Absage einer bereits gebuchten Reise ist oft mit hohen Kosten verbunden. Dabei kann der Entschädigungssatz für den Reiseveranstalter je nach Zeitpunkt der Absage variieren. In der Standardversion übernimmt die Reiserücktrittsversicherung bei Nichtantritt der Reise die anfallenden Kosten. Je nach Anbieter wird auch für Umbuchungskosten oder andere zusätzliche Ausgaben bei Reiseabbruch geleistet. Manche Vollschutzpolicen beinhalten sogar eine Entschädigung für die entgangenen Reiseleistungen.

Für den, der sehr oft im Jahr verreist, könnte sich eine Jahrespolice lohnen. Andernfalls dürfte auch eine einmalige Reiserücktrittsversicherung genügen. Gerade all jene, die mit Kindern verreisen oder eine sehr teure Reise gebucht haben, sollten eine solche Versicherung in Erwägung ziehen.

Fällt die Entscheidung für eine Reiserücktrittsversicherung, bleibt die Überlegung: bei der Fluggesellschaft oder einer Versicherungsgesellschaft abschließen. Dass es hierbei Unterschiede gibt, hat die Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 12/2010) bei einer Untersuchung von mehr als 70 Tarifvarianten bestätigt. Die Ergebnisse reichen von „gut“ bis „ausreichend“. Unter den analysierten Tarifen waren auch die von sieben Airlines. Davon haben sechs Fluggesellschaften Reiserücktrittspolicen desselben Anbieters offeriert. Dennoch seien die Tarifbestimmungen je nach Gesellschaft sehr unterschiedlich.

Letzten Endes müsse aber jeder selbst entscheiden, ob der Leistungsumfang einer Reiserücktrittsversicherung über die Airline ausreichend ist.

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