09.12.2014
Rubrik: Vorsorge

Krankenversicherung

GKV - Ab dem 01. Januar 2015 ist die elektronische Gesundheitskarte Pflicht!

GKV - Ab dem 01. Januar 2015 ist die elektronische Gesundheitskarte Pflicht!Wer als gesetzlich Versicherter ab dem 01. Januar 2015 nicht die neue Gesundheitskarte hat, bekommt in der Arztpraxis unter Umständen Probleme.Foto: Pressefoto Barmer GEK

Ab dem 01. Januar 2015 muss jeder gesetzlich Versicherte über eine elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild verfügen. Die alten Chipkarten verlieren dann endgültig ihre Gültigkeit. Doch noch immer sind hunderttausende Patienten ohne ein derartiges Dokument – ihnen droht eine Privatrechnung vom Arzt!

Kassenpatienten, aufgepasst! Zu Beginn des neuen Jahres muss jeder gesetzlich Versicherte die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) besitzen. Noch im Sommer 2014 waren aber zwei Millionen Versicherte ohne dieses Dokument, wie der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen berichtet. Auch eine Umfrage der Deutschen Presseagentur in Sachsen-Anhalt ergab, dass zehntausende Patienten in dem Bundesland noch keine Gesundheitskarte haben. Damit drohen Schwierigkeiten: Alte Chipkarten werden von den Arztpraxen im neuen Jahr nicht mehr akzeptiert.

Arzt darf Privatrechnung ausstellen

Für Versicherungsnehmer kann es ohne Gesundheitskarte teuer werden. Zwar darf der Arzt keinen Patienten nach Hause schicken, wenn er Beschwerden hat. „Selbstverständlich haben Versicherte ab dem 1. Januar 2015 auch dann das Recht behandelt zu werden, wenn sie keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) beim Arzt vorlegen“, schreibt der GKV-Verband auf seiner Webseite.

Bei der Abrechnung der Leistung wird es aber schnell kompliziert – für Arzt und Patient. Nach dem Arztbesuch muss der Versicherte nämlich innerhalb von zehn Tagen nachweisen, dass er tatsächlich den Schutz einer Krankenkasse genießt. Entweder legt er in der Arztpraxis nachträglich eine Gesundheitskarte vor oder ein Schreiben der Versicherung. Sonst darf der Mediziner dem Patienten eine Privatrechnung ausstellen!

Doch auch, wenn der Patient die Kosten zunächst aus eigener Tasche gezahlt hat, muss er nicht drauf sitzen bleiben. Legt er dem Arzt bis zum Ende des jeweiligen Quartals einen Beleg über seine Mitgliedschaft in der Krankenkasse vor, erhält der Patient das Geld zurück. Allein für Zahnärzte gilt diese Ausnahmeregelung nicht – hier muss der Betroffene bereits innerhalb der 10-Tages-Frist einen Versicherungsnachweis erbringen.

Gesundheitskarte schnell beantragen!

Um sich derartigen Ärger zu ersparen, sollten säumige Versicherte schnell die elektronische Gesundheitskarte bei ihrer Krankenkasse beantragen. Ein Lichtbild muss hierfür dem Anbieter übermittelt werden. In der Regel dauert es dann mindestens eine Woche, bis die eGK ausgestellt werden kann.

Kritik hatten vor allem Datenschützer an der Gesundheitskarte geübt. Denn auch, wenn die neue Karte bisher nicht mehr Daten enthält als die alte, sollen langfristig Angaben wie Röntgenbilder oder Rezepte darauf gespeichert werden. Nicht auszudenken, wenn diese Daten in die falschen Hände geraten! Die Kassen erhoffen sich jedoch von dem neuen Medium, dass Behandlungen zwischen Ärzten besser abzustimmen sind und der Missbrauch der Karte eingedämmt wird.

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