04.03.2011
Rubrik: Netzwelten

Elektronische Kleingeräte

Versicherung für Handy, Tablet PC und Co.

Vom 01. bis 05. März 2011 werden auf der CeBIT in Hannover wieder viele technische Neuerungen vorgestellt – darunter auch Handys und Tablet-Computer. Doch wer sich als Privatperson die oft nicht ganz so günstigen Geräte zulegt, den trifft es hart, wenn es Schaden nimmt oder abhanden kommt. Zahlreiche Versicherer haben dieses Risiko bereits entdeckt und bieten entsprechende Elektronik-Policen an.


Mobiltelefone – vor allem Smartphones – haben es den Deutschen angetan. Mit zunehmenden Funktionen steigt auch der Preis. Umso tragischer ist es, wenn ein solches Kleinod beschädigt, zerstört oder gestohlen wird. Handyversicherungspolicen werden nicht selten direkt beim Kauf des mobilen Endgeräts angeboten.

Im Versicherungsschutz enthalten sind – je nach Vertrag – folgende Risiken
  • Sturz- und Stoßschäden
  • unsachgemäße Bedienung
  • Wasser, Feuchtigkeit, Brand, Kurzschluss
  • Verlust, Diebstahl, Vandalismus
  • höhere Gewalt
Das Problem: Bei Verlust wird meist nur der Wert des Geräts ersetzt, nicht der des darauf gespeicherten Inhalts. Daher sollte darauf geachtet werden, dass auch der Missbrauch des Mobiltelefons nach einem Diebstahl abgedeckt ist. Das gilt nicht nur bei Handys, sondern auch für andere technische Geräte wie Computer oder Tablet PC.
Wichtig ist auch, dass nicht nur bei Einbruchdiebstahl, sondern auch bei unbemerkter Entwendung aus der Hosentasche gezahlt wird. Weiterhin ist die Reichweite einer Versicherung für mobile Endgeräte interessant. Ist das Handy oder der Tablet PC im Urlaub in fernen Ländern ebenso versichert wie daheim?

Ausschlaggebend dürfte auch der Versicherungsbeitrag sein. Oft lohnt sich die Versicherung nur für kostenintensive Geräte.

Wer sein technisches „Spielzeug“ nur gegen Einbruchdiebstahl absichern will, dem dürfte auch eine herkömmliche Hausratversicherung reichen. Sie zahlt nicht nur bei Beschädigung durch beispielsweise Band in den eigenen vier Wänden. Auch greift sie, wenn das Gerät unter Androhung oder Anwendung von Gewalt geraubt wird.

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