26.02.2011
Rubrik: Sparten

Sachverständigenkosten

Wer zahlt für teures Unfallgutachten?

Ein Autounfall mit Sachschaden ist sehr ärgerlich. Gut, wenn die Kfz-Haftpflicht-Versicherung des Unfallverursachers die Kosten übernimmt. Doch zahlt die auch für Gutachterkosten, die überdurchschnittlich hoch sind?


Muss ein Unfallgeschädigter einen günstigen Unfallgutachter wählen? Nein, sagt das Amtsgericht Nürnberg. Nach Angaben der Deutschen Anwaltshotline sind die Streitenden in verkehrsrechtlichen Auseinandersetzungen nicht verpflichtet, sich einen möglichst günstigen Sachverständigen zu wenden (AZ. 31 C 8164/10, Urteil vom 28.12.2010).

Gegenstand der Klage sind Schadenersatzansprüche des Geschädigten beim Versicherer des Unfallverursachers. Die Klägerin ließ nach einem Verkehrsunfall mit dem Kunden des beklagten Versicherers zwei Sachverständigengutachten erstellen. Doch das Honorar für den Gutachter empfand der Versicherer als unangemessen hoch.

Wie es in der Urteilssprechung heißt, tragen der Verursacher und dessen Versicherung das Risiko eines überteuerten Gutachtens und nicht der Geschädigte. Denn in der Regel kann der Geschädigte aufgrund fehlender Erfahrung in solchen Fällen nicht einschätzen, ob die Preiskalkulation eines Sachverständigen überteuert ist.

So musste die Versicherung des Unfallverursachers nicht nur für die entstandenen Sachschäden aufkommen, sondern auch für damit verbundene Aufwendungen wie die eines Gutachtens.

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