04.01.2011
Rubrik: Sparten

Rabattschutz

Darf es ein Crash mehr sein?

Wer lange unfallfrei fährt, der wird von seiner Auto-Versicherung mit einem niedrigeren Beitragssatz belohnt. Passiert dann doch nach langer Zeit ein Unfall, kann dies ärgerliche Folgen haben. Man wird in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft und muss mehr zahlen. Schnell ist der Beitrag um 15 Prozent gestiegen. Doch ein Rabattschutz-Tarif kann Schutz vor einer Rückstufung bieten.


Der Beitrag in der Kfz-Versicherung ergibt sich unter anderem aus der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Je länger ein Versicherungsnehmer ohne Schaden fährt und folglich den Schutz nicht in Anspruch nehmen muss, desto günstiger wird der Beitrag. Fährt der Fahrer zum Beispiel 20 Jahre schadenfrei, so steht ihm eine SF-Klasse von mindestens SF20 zu.

Doch bereits eine kleine Unachtsamkeit kann, sofern der Fahrer nicht aus eigener Tasche zahlen will, den Bonus der unfallfreien Jahre wieder kaputt machen: Reguliert die Versicherung einen Unfallschaden, so wird der Autofahrer in der Regel zu Beginn der nächsten Versicherungsperiode in eine niedrigere SF-Klasse zurückgestuft, so dass sich der Beitrag prozentual erhöht. Es kann Jahre dauern, bis die alte Schadensfreiheitsklasse wieder erreicht ist.

Autofahrer, die bereits viele Jahre ohne Unfall unterwegs sind, sollten deshalb überlegen, ob sie ihre Autohaftpflicht- oder Vollkaskoversicherung gegen einen Aufpreis um einen Rabattschutztarif ergänzen.
Ist der Rabattschutz vereinbart, so verhindert er im Schadensfall eine prozentuale Hochstufung, die auch einen höheren Beitrag zur Folge hätte. In der Regel kann sich ein Autofahrer einen Schadensfall pro Jahr leisten, ohne zurückgestuft zu werden.

Vom Rabattschutz zu unterscheiden ist eine so genannte Rabattretter-Klausel, die als kostenlose und freiwillige Zusatzleistung in einigen Kfz-Haftpflichtverträgen enthalten ist. Auch der Rabattretter verhindert eine Rückstufung in eine niedrigere Schadensfreiheitsstufe.
Jedoch bietet die Klausel weit weniger umfassenden Schutz, denn in der Regel darf sich der Autofahrer nur einen einzigen Schadensfall leisten, ohne dass sich der Beitrag erhöht. Auch muss man bereits lange Zeit ohne Unfall unterwegs gewesen sein, um überhaupt von einer Rabattretterklausel profitieren zu können: bei den meisten Versicherungsanbietern greift der Schutz erst nach 25 unfallfreien Jahren.

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