08.01.2011
Rubrik: Sparten

Gespann

Doppelte Versicherung - geteilter Schaden

Es klingt simpel: Wer ein Kraftfahrzeug besitzt, muss dafür eine Haftpflichtversicherung abschließen. Diese greift dann in einem Schadensfall. Doch wie gestaltet sich die Haftungsfrage, wenn eine Zugmaschine mit einem Anhänger einen Unfall verursacht und beide Fahrzeuge einzeln versichert sind? Mit dieser Problematik hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt.


Eine landwirtschaftliche Zugmaschine fuhr mit zu hoher Geschwindigkeit auf regennasser Fahrbahn. Der Anhänger, der mit einem schweren Bagger beladen war, scherte aus, beschädigte dadurch ein parkendes Auto und verletzte die aussteigende Beifahrerin des parkenden PKW.

Nachdem Forderungen nach Schadenersatz und Schmerzensgeld gestellt wurden, wollte die Versicherung für die Zugmaschine nicht leisten, mit dem Verweis, dass allein die Versicherung für den Anhänger greife.

Die Richter am Bundesgerichtshof urteilten aber, dass beide Versicherungen zu gleichen Teilen für den Schaden aufkommen müssen (Az. IV ZR 279/08, Urteil vom 27.10.2010). Es handele sich bei Zugmaschine und Anhänger nicht um zwei voneinander unabhängige Fahrzeuge. Vielmehr bildeten sie durch den Fahrer eine Verkehrseinheit.

Weitere Nachrichten zu den Themen: Kfz-Versicherung  Tageskurier 
Keine Kommentare

Es sind noch keine Kommentare vorhanden.

Schreiben Sie den Ersten.